"Mahnwache" gegen Bauprojekt in Breitenfurt - Rechtsstreit droht

Eine Menschenmenge steht auf einer Wiese.
Grundeigentümer fordern Zusage des Gemeinderates zu "Wiesenpark Breitenfurt" bis 23. Jänner. Das ist derzeit unwahrscheinlich.

Der Streit um die Verbauung eines rund zehn Hektar großen Grundstückes in Breitenfurt (Bezirk Mödling) sorgt bereits seit Jahren für emotionale Diskussionen im Ort. Nun scheint alles auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der BIP Immobilienverwaltung GesmbH als Grundeigentümerin und der Gemeinde hinzudeuten.

Denn Ende November hat Rechtsanwalt Michael Mendel im Namen der BIP ein Ultimatum für eine "konsensuale Lösung" in der Causa "Wiesenpark Breitenfurt" an die Gemeindeführung übermittelt. Sollte bis 23. Jänner keine Einigung über die Realisierung des Bauprojektes erzielt werden, wolle man sich an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Dass diese Vorgabe eingehalten werden könne, bezweifelt Bürgermeister Wolfgang Schredl (ÖVP) auf KURIER-Nachfrage allerdings. Eine Mehrheit im Gemeinderat für das Projekt sei zwar grundsätzlich möglich, meint Schredl, die Terminvorgabe stelle jedoch das Problem dar. "Ich glaube nicht, dass es sich bis 23. Jänner ausgehen wird, da sind einfach noch zu viele Fragen offen."

"Zumindest Grundlagen für Beschluss"

Der Bürgermeister gibt sich zurückhaltend, betont jedoch: "Es geht in Richtung einer Zustimmung, dass man etwas gemeinsam mit Breiteneder umsetzen kann, aber der Zeitrahmen ist für uns unmöglich. Damit würde es auf eine rechtliche Konfrontation hinauslaufen, aber ich hoffe, dass wir zumindest Grundlagen für einen Beschluss zustande bringen." 

Ganz klar gegen jedes Bauprojekt auf den sogenannten "Breiteneder-Gründen" sprechen sich hingegen weiterhin die Grünen sowie die Bürgerinitiative "Zukunft Breitenfurt" aus. Man fürchtet negative Auswirkungen auf den Hochwasserschutz und große Belastungen für die Infrastruktur im Ort. Am Mittwoch wurde nun von Gemeindebürgern zu einer "Mahnwache, mit großem Schweigen und Lichtern der Hoffnung gegen die drohende Verbauung" geladen. Anlass sei das Ultimatum der Bauwerberin an die Gemeinde gewesen, sagt Marianne Gabler. "Für viele Menschen im Ort ist dies ein schäbiger Versuch, politischen Druck auf die Gemeinde auszuüben – und ein Angriff auf die klare Haltung der Bevölkerung: Zwei Volksbefragungen haben ein unmissverständliches Nein zu einer großflächigen Verbauung ergeben."

"Rechtliches Risiko"

Die Breiteneder-Gründe seien mehr als eine Aufschließungszone: "Sie sind fruchtbarer Ackerboden, natürliche Hochwasser­schutz­fläche, Lebensraum im Biosphärenpark und ein zentraler Teil der Lebensqualität im Ort." Mehr als 150 Menschen hätten an der Mahnwache teilgenommen, so Gabler. Bürgermeister Schredl ärgert sich hingegen: "Es ist eigentlich eine Frechheit, eine Mahnwache für so etwas zu instrumentalisieren. Da wird ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen." 

Ob der Streit nun vor Gericht ausgetragen werde müsse? "Wir haben die Möglichkeit, das Angebot der BIP anzunehmen, oder wir lassen das Gericht walten. Wenn die politischen Mitbewerber sagen, sie wollen das dadurch entstehende rechtliche Risiko nicht sehen, dann haben wir ein Thema."

Denn nach Meinung von Juristen, die seitens der Gemeinde in diesem Fall hinzugezogen wurden, sei der Ausgang eines Rechtsstreits schwer vorherzusagen. BIP-Anwalt Mendel argumentiert, oberstgerichtliche Entscheidungen würden klar belegen, dass dem seit fast 50 Jahren als Bauland gewidmeten Grundstück nicht mehr länger die geforderte Aufschließung für den "Wiesenpark" verweigert werden dürfe. Er sei optimistisch, vom Verfassungsgerichtshof diesbezüglich Recht zu bekommen.

Finanzielles Risiko

In diesem Fall würde die Gemeinde ihr Mitspracherecht bei der Gestaltung des Projektes verlieren, fürchtet Schredl. Eine solche Mitbestimmung wird derzeit seitens des Projektwerbers angeboten. Ebenso wie ein "Infrastrukturbeitrag" an die Gemeinde von 6 Millionen Euro. Auch dieser wäre im Falle einer Niederlage in einem Rechtsstreit hinfällig, sagt Schredl. "Dann müssten wir die nötigen Infrastrukturmaßnahmen aus der eigenen Tasche bezahlen."

Seitens der Projektgegner wird allerdings bezweifelt, dass die Grundeigentümer vor Gericht erfolgreich wären.

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