Lebensgefährtin in NÖ getötet: Lebenslange Haft für 54-Jährigen

NIEDERÖSTERREICH: MORDPROZESS IN KORNEUBURG - LEBENSGEFÄHRTIN  GETÖTET
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für den vorsitzenden Richter war es eine "verwerfliche Beziehungstat".

Sechs Mal soll der tatverdächtige 54-Jährige mit einem Küchenmesser im vergangenen Dezember zugestochen haben. Seine 48-jährige Lebensgefährtin, „die Frau meines Lebens“, wie der Angeklagte sie beschrieb,  überlebte das nicht und erlag ihren blutigen Verletzungen in der Küche der gemeinsamen Wohnung in Neudorf bei Staatz (Bezirk Mistelbach). Als die Polizisten eintrafen, fanden sie den Mann neben ihr auf dem Boden liegend.

Das Opfer hätte sich eine Woche vor der Tat von ihm getrennt  und der Auszug des Mannes aus der gemeinsamen Wohnung sei damals Thema gewesen.  Erinnern will sich der Tatverdächtige beim  Prozess am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg  jedoch an kaum etwas. „Sie hat mich provoziert, beschimpft und meinte, ihr neuer Freund würde kommen und mich aus der Wohnung werfen“, erklärt der 54-Jährige. Wegen einem „kräftigen Schluck“ aus der Wodkaflasche fehle ihm ab diesem Zeitpunkt  die Erinnerung, sagte er vor Gericht.

Zu Prozessbeginn bekannte sich der Angeklagte  schuldig zur Tötung „im Zustand der vollen Berauschung“. Sein Konsum von Alkohol und Cannabis war zentrales Thema der Verhandlung.

Teilnahmslosigkeit sei ein Trennungsgrund für das Opfer gewesen, informiert der Staatsanwalt. „Sie wirken heute auch relativ teilnahmslos“, stellt der Richter gegenüber dem Angeklagten fest. „Ich bin nervös“, rechtfertigt sich dieser.

Ein „Filmriss“ war nicht für alle Anwesenden glaubwürdig. Der Staatsanwalt strich einige Widersprüche zwischen Aussagen des Angeklagten aus dem Polizeiprotokoll und seinen Angaben vor Gericht hervor. Im damaligen Protokoll hatte er sich noch an Details erinnert, die ihm am Prozesstag nach eigenen Angaben entfallen waren. Die Verteidigung wies im Prozess mehrmals auf den „schweren Lebensweg“ des 54-Jährigen hin. Missbrauch und Gewalt seien in seiner Jugend auf der Tagesordnung gestanden, sowohl innerhalb der Familie als auch in Kinderheimen.

Zahlreiche Vorstrafen

23 einschlägige Vorstrafen des Angeklagten zählte der Richter auf. In den vergangenen Jahren sei aber Ruhe eingekehrt. Laut Gerichtspsychiater habe er mit seiner Lebensgefährtin ein abgekapseltes „Pensionisten-Dasein“ geführt. Bei der Trennung habe er dann keine soziale Perspektive gehabt. Der Angeklagte sei bei der Tat „sicherlich berauscht und in sehr spezieller seelischer Situation“ gewesen. Dennoch habe sich der 54-Jährige in einer Lage befunden, in der er gewusst habe, „dass man mit einem Küchenmesser nicht sechsmal auf einen anderen einsticht.“

Der Staatsanwalt hatte  eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger hatte auf eine Tatbegehung im Zustand voller Berauschung plädiert. „Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut, ich kann es selber nicht verstehen“, so der Beschuldigte. Die Hauptfrage nach Mord bejahten die acht Geschworenen einstimmig. In Sachen Strafbemessung nannte der Richter  unter anderem die Vorstrafen des Angeklagten als erschwerend. Zudem sei die Attacke mit einer „derartigen Brutalität“ verübt worden.

Als mildernd wertete das Geschworenengericht die herabgesetzte Schuldfähigkeit des 54-jährigen Angeklagten. Die Verteidigung  meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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