Verbotenes Abzeichen auf Fetisch-Event in NÖ: 49-Jähriger verurteilt

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Mostviertler erschien mit SS-Abzeichen beim Lack- & Lederball in Leiben. Das brachte ihm eine Anklage ein.

Es gibt kaum eine Veranstaltung in Österreich, die so schnell ausverkauft ist, wie der Lack- & Lederball in Leiben im Bezirk Melk. 

Innerhalb weniger Minuten sind die Karten weg – im vergangenen Jänner tummelten sich wieder rund 800 Fetisch-Fans im Europaschloss.

Unter den Gästen befand sich auch ein 49-jähriger Mostviertler, der eine Biker-Weste trug und sich bereitwillig fotografieren ließ. 

Beim späteren Ansehen der Fotos fiel jedoch jemandem auf, dass der 49-Jährige ein Totenkopf-Abzeichen der Waffen-SS auf seiner Weste befestigt hatte. Die Folgen waren für den Harley-Davidson-Fahrer gravierend: Er bekam nicht nur Besuch vom Verfassungsschutz, der Pin brachte ihm auch eine Anklage samt Prozess am Landesgericht St. Pölten ein.

„Es tut mir leid“, sagte der Angeklagte am Mittwoch zu den Geschworenen, „aber ich habe nicht gewusst, dass es sich dabei um ein Abzeichen der Schutzstaffel gehandelt hat. Mir hat der Totenkopf einfach nur gefallen.“

Der Staatsanwalt, der dem Mostviertler Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes vorwirft, glaubt dem Niederösterreicher allerdings nicht. Das hat einen Grund: Als die Ermittler das Haus des Verdächtigen durchsuchten, entdeckten sie eine Vitrine, die unter anderem mit NS-Devotionalien gefüllt war. 

"Keine Hintergedanken"

Aber auch dafür hatte der Angeklagte eine Erklärung. Er sei, so der 49-Jährige, ein Sondengeher, der immer wieder auf den Feldern der Region auf Relikte aus einer dunklen Vergangenheit stoße. „Ich wasche sie und lege sie in die Vitrine. Ich habe da überhaupt keine Hintergedanken. Ich habe weder mit der rechten noch mit der linken Szene etwas zu tun“, beteuert der Angeklagte.

Doch es gibt noch einen weiteren Hinweis, der Zweifel an seiner Unschuld nährt: Die Verfassungsschützer stellten fest, dass sich der Mostviertler eine Schwarze Sonne tätowieren ließ. Die Schwarze Sonne ist seit den 1990er-Jahren ein Erkennungs- und Ersatzsymbol in der rechtsesoterischen bis rechtsextremen Szene

12 Monate bedingte Haft

„Ich habe im Internet nach Tätowierungen gesucht, und dieses Symbol hat mir einfach gefallen“, betont der Angeklagte, der bereits mehrfach vorbestraft ist – jedoch nicht wegen Wiederbetätigung.

Für den Staatsanwalt ist „das alles kein Zufall“.

Die Geschworenen brauchen jedenfalls nicht lange für die Urteilsfindung: zwölf Monate bedingte Haft – nicht rechtskräftig.

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