Streit in NÖ eskaliert: Hausdurchsuchung wegen zerstörter Basketbälle

Basketball
Ein Beamter aus dem Mostviertel geriet ins Visier der Polizei. Erst ein teures Gegengutachten brachte die Wende.

Wenn die Polizei zu einer Hausdurchsuchung anrückt, geht es in den meisten Fällen um schwere Straftaten – Drogenhandel, Cybercrime oder auch Mord.

Stefan H. (Name geändert, Anm.) aus St. Martin am Ybbsfelde im Bezirk Melk hatte vor einigen Monaten ebenfalls Besuch von Fahndern, die seine Wohnung unter die Lupe nahmen. Der Hintergrund der Aktion war allerdings weniger spektakulär: Es ging um einige kaputte Basketbälle.

Schüsse im Gemeinschaftsgarten

Die Geschichte nahm ihren Anfang jedoch schon früher. Im Frühling 2024 wurde der 39-Jährige von einem Nachbarn angezeigt. Der Vorwurf: H. soll mit einem Luftdruckgewehr auf Basketbälle geschossen haben, die einem Kind gehörten. 

Die Vorfälle sollen sich in einem Gemeinschaftsgarten zugetragen haben. Die Familie nahm H. rasch ins Visier, die Exekutive ebenfalls. „Es gab immer wieder Probleme mit den Nachbarn. Es ging um Lärm, ein anderer kiffte dauernd. Da gab es schon Auseinandersetzungen“, erzählt der Beamte.

Als es schließlich um die Schüsse auf die Bälle ging, wurde es ernster. Zweimal soll die Exekutive versucht haben, eine Hausdurchsuchung bei der Justiz durchzubringen, beim dritten Mal klappte es tatsächlich. Die Ermittler wurden in der Wohnung des 39-Jährigen auch fündig. Sie stellten eine Luftdruckpistole, zwei Softguns und eine Schreckschusspistole sicher. H. beteuerte unterdessen immer wieder seine Unschuld.

Schließlich kam der Fall vor das Bezirksgericht Melk. Die Staatsanwaltschaft legte eine Untersuchung vor, die Beamte des Landeskriminalamts Niederösterreich erstellt hatten. Ergebnis: Es könnte sein, dass mit der sichergestellten Luftdruckpistole die Basketbälle zerstört worden waren.

andrea schmidt

Rechtsanwältin Andrea Schmidt

Doch H. hatte sich in der Causa rechtlichen Beistand genommen; die St. Pöltner Rechtsanwältin Andrea Schmidt glaubte nach wie vor ihrem Mandanten. 

Gutachten um 4.000 Euro

Schmidt hatte einen großen Zweifel: Kann man mit den gängigen Geschossen aus einer Luftdruckpistole überhaupt einen Basketball zerstören? „Tatsächlich handelte es sich um eine spezielle Munition mit Kupferspitzen, die für die Waffe meines Mandanten gar nicht passt“, erzählt Schmidt, die schließlich ein Sachverständigengutachten beantragte. Kostenpunkt: rund 4.000 Euro.

Der Sachverständige kam schließlich zum Schluss, dass es sich um eine andere Waffe gehandelt haben muss.

H., der in seinem Job aufgrund des Verfahrens erhebliche Probleme bekam, wurde schließlich freigesprochen. "Ich überlege dennoch, aus meiner Wohnung auszuziehen", sagt H. im KURIER-Gespräch.  Die Kosten rund um das Verfahren werden übrigens aus der Staatskasse bezahlt – das heißt, der Steuerzahler muss dafür aufkommen.

Kommentare