Ab 17. April starten sieben Volksbegehren in Krems

Es können die Volksbegehren „Echte Demokratie - Volksbegehren“, „Lieferkettengesetz Volksbegehren“, „Beibehaltung Sommerzeit“, „Unabhängige Justiz sichern“, „GIS Gebühren Nein“, „Bargeld-Zahlung: Obergrenze Nein!“ und „Nehammer muss weg“ unterschrieben werden.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums wahlberechtigt ist und zum Stichtag (13. März 2023) im Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist. Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragungen mehr vornehmen, da eine abgegebene Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Nähere Informationen zum Wahlamt in Krems gibt es hier.
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