Krems: Auf Straßenbau folgt Umweltprüfung

Schon seit 2019 führt eine neue Forststraße durch den Eichenwald am Waxenberg in Paudorf (Bezirk Krems-Land). Eine Naturverträglichkeitsprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Krems wurde aber erst jetzt angeordnet. Und das, obwohl das Gebiet bereits seit knapp 25 Jahren als Natura- 2000-Schutzgebiet EU-rechtlich geschützt wird.
Der Grund dafür ist eine Entscheidung des nö. Landesverwaltungsgerichts (LVwG) vom 2. August diesen Jahres – die ganz zur Freude der Forschungsgemeinschaft Lanius ausgefallen ist.
Keine Rücksicht auf Käfer
Der Naturschutzverein hatte das Verfahren ebenfalls bereits vor drei Jahren mit einer Beschwerde ins Rollen gebracht, nachdem die Naturverträglichkeitsprüfung behördlich abgewiesen worden war.
Aber nur weil in das Gutachten lediglich der Schutz der Eichen selbst, nicht aber der auf Alt- und Totbaumbestände angewiesenen Tiere wie Hirschkäfer, Großer Eichenbock oder Mittelspecht Rücksicht genommen wurde.

Hirschkäfer leben von Alt- und Totholz der Eiche. Diese Symbiose wurde in eine erste Prüfung nicht einbezogen.
Vor diesem neuen Hintergrund wäre eine Naturverträglichkeitsprüfung nötig gewesen, außerdem wurde der Forschungsgemeinschaft eine Parteienstellung im Bewilligungsverfahren zugestanden und der Bezirkshauptmannschaft Krems mangelhafte Arbeit attestiert, wie Lanius das Urteil des LVwG interpretierte.
Weitreichende Folgen
Für den Naturschutzverein ist diese Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ein Meilenstein, der auch über die Region hinaus weitreichende Folgen haben könnte. Damit werde nämlich bestätigt, dass Behörden künftig in Bewilligungsverfahren auch mit einbeziehen müssen, welche Verschlechterungen es durch die forstlichen Maßnahmen in diesen Schutzgebieten bereits gab bzw. geben wird.
„Eine Straße könnte auch bewilligt werden, wenn diese rund um die alten Bäume gebaut wird. Werden diese danach aber gefällt, braucht es keine Bewilligung“, konkretisiert der Kremser Bezirkshauptmann Günter Stöger die Diskussion.
"Scheibenweises" Abholzen
Durch dieses „scheibenweise“ abholzen von bewilligungsfreien 0,5 Hektar Wald, seien laut Lanius am Waxenberg im letzten Jahrzehnt 2,5 Hektar des alten Baumbestandes gefällt worden. „Der Schaden durch den bereits erfolgten Forststraßenbau mitten durch den alten Eichenwald ist zwar bereits angerichtet, das Urteil des Landesverwaltungsgerichts macht aber Hoffnung, dass der Salamitaktik bei forstlichen Nutzungen in Europaschutzgebieten in Zukunft ein Riegel vorgeschoben wird“, zeigt sich Biologe Erhard Kraus von Lanius vorsichtig optimistisch.
An den Verfahren der BH Krems werde sich tatsächlich aber künftig nichts verändern, wie der Bezirkshauptmann erklärt: „Es wird für jedes Einzelverfahren neu zu beurteilen sein“, so Stöger. „Eine Entscheidung dieser Diskussion wird auf EU-Ebene gefällt werden müssen.“
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