Duo wegen Sozialbetrugs verurteilt

Sozialbetrug und Vergehen gegen das Artenhandelsgesetz: Ein Mann und eine Frau standen in Korneuburg vor dem Richter
Von Benedikt Schweigl
Unwissenheit schützt bekanntlich „vor Strafe nicht“. Das erfuhr ein 63-Jähriger Weinviertler vor Kurzem am Landesgericht Korneuburg am eigenen Leib. Gemeinsam mit einer 41-jährigen deutschen Staatsbürgerin wurde er für Vergehen gegen das Artenhandelsgesetz und wegen „schweren“ Sozialbetrugs angeklagt.
Konkret musste sich der Mann dafür verantworten, dass er zahlreiche Tiere – von Gelbkopfpapageien bis hin zu Rotwangen-Schmuckschildkröten – ohne die notwendigen Dokumente gekauft, verkauft oder bei sich gehalten habe soll. Der 41-Jährigen wurde der Verkauf eines geschützten Palmkakadus angelastet.
Die beiden sollen weiters gemeinsam den Diebstahl von 18 Gelbkopfpapageien vorgetäuscht und angezeigt haben, um der für zwei Tage später geplanten Beschlagnahmung der Tiere durch das Zollamt vorherzukommen.
Der 63-Jährige habe darüber hinaus über einen Zeitraum von sieben Jahren durch das Verschweigen seines Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit zahlreiche Auszahlungen vom AMS und der ÖGK zwecks Notstandshilfe und Arbeitslosengeld erhalten. Er soll sich dadurch insgesamt über 40.000 Euro erschlichen haben, die Zweitangeklagte soll für dasselbe Vergehen in den Besitz von rund 6.000 Euro gekommen sein.
„Weiß es nun besser“
Die beiden zeigten sich vollumfassend geständig in Bezug auf einen Sozialbetrug. Der 63-Jährige beteuerte, nicht gewusst zu haben, dass er sein zusätzliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beim Finanzamt angeben muss, nun wisse er es besser. Er versuchte zudem die Mitangeklagte zu entlasten. „Alles, was sie beim Tierhandel unterschrieben hat, war in meinem Auftrag“, so der Mann.
Mit einer Reihe, dem Gericht zuvor nur zum Teil bekannter Dokumente, wollte er die Rechtmäßigkeit seiner Artenhandel-Geschäfte gegenüber dem Staatsanwalt und der Einzelrichterin nachweisen.
Gefängnis für Vorbestraften
Das Duo beharrte bis zuletzt darauf, nicht am Diebstahl der 18 Papageien beteiligt gewesen zu sein. Der Staatsanwalt zog nach der Urteilsverkündung hinsichtlich des Sozialbetrug-Sachverhalts, die restlichen Anklagepunkte aufgrund der vollumfänglichen Geständnisbereitschaft beider Angeklagten zurück.
Die 41-Jährige wurde zu fünf Monaten bedingter Haft mit drei Jahren Probezeit verurteilt. Der 63-Jährige bekam zu seiner bereits bestehenden Bewährungsstrafe von 18 Monaten fünf weitere Monate bedingt hinzu. Beide Urteile sind rechtskräftig.
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