Gefährliche Leidenschaft: Waldviertler hielt Kobras in Wohnung
Die Kobras wurden dem Mann behördlich abgenommen.
Zwei weiße Monokelkobras in der eigenen Wohnung – für einen Niederösterreicher endete dieses exotische Hobby mit einer Geldstrafe, die nun auch vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigte wurde.
Unterm Strich kostet dem Waldviertler die tierische Leidenschaft 650 Euro.
Der Fall nahm im November 2025 seinen Lauf. Der Mann meldete selbst bei der Bezirkshauptmannschaft Horn, dass er zwei in Deutschland erworbene Monokelkobras bei sich zu Hause halte. Kurz darauf stand die Amtstierärztin vor der Tür und führte eine Kontrolle durch. Sie entdeckte die hochgiftigen Tiere, wenig später wurden die Schlangen behördlich beschlagnahmt.
Der Haken an der Sache: Kobras gelten in Niederösterreich offiziell als gefährliche Wildtiere. Ihre Haltung ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten.
Mann wollte sich gegen Strafe wehren
Vor Gericht argumentierte der Schlangenhalter, er habe korrekt gehandelt. Die Tiere seien sicher untergebracht gewesen, niemand sei gefährdet worden, und außerdem habe er sich auf die Tierhalteverordnung verlassen. Von Vorsatz könne also keine Rede sein, im Gegenteil: Er habe die Tiere ja sogar selbst gemeldet.
Das Gericht zeigte dafür jedoch wenig Verständnis. In der Begründung heißt es klar: Auf eine konkrete Gefahr kommt es gar nicht an. Wer exotische Giftschlangen halte, müsse sich vorab genau informieren, was erlaubt ist und was nicht. Die Tierhalteverordnung helfe hier nicht weiter, denn sie regle nur das „Wie“, nicht das „Ob“.
Auch als Milderungsgrund wollte das Gericht die Selbstmeldung nicht gelten lassen. Der Mann habe sich nicht anzeigen wollen, sondern sei schlicht davon ausgegangen, rechtmäßig zu handeln – und habe sich damit geirrt. Das Verhalten wurde als grob fahrlässig eingestuft.
Die Geldstrafe von 500 Euro sei zudem eher moderat ausgefallen: Das Gesetz erlaubt Strafen von bis zu 10.000 Euro. Dazu kommen 150 Euro an Verfahrenskosten.
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