Kindesmisshandlung nicht verhindert: Mutter in Krems verurteilt
Der Prozess fand am Straflandesgericht Krems statt
Zusammenfassung
- Mutter aus dem Waldviertel wegen Quälens oder Vernachlässigens ihrer vier Kinder zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt, Urteil nicht rechtskräftig.
- Frau wusste von Misshandlungen durch Ex-Lebensgefährten und unternahm nichts; Ex-Partner erhielt im September sieben Jahre Haft, ebenfalls nicht rechtskräftig.
- Kinder wurden zwischen 2009 und 2023 geschlagen und eingesperrt, auch die Mutter soll teilweise misshandelt und eingesperrt worden sein.
Eine Waldviertlerin ist am Montag in Krems wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Nichts unternommen
Der Schuldspruch ist laut Gerichtsangaben nicht rechtskräftig. Der Frau wurde angelastet, von Misshandlungen ihrer vier Kinder durch ihren Ex-Lebensgefährten gewusst und nichts dagegen unternommen zu haben. Der 49-Jährige wurde in der Causa im September nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Zwei Töchter und zwei Söhne der Angeklagten sollen von ihrem ehemaligen Partner von 2009 bis Dezember 2023 im Bezirk Gmünd geschlagen sowie in Räumen eingesperrt worden sein.
Auch Mutter misshandelt?
Die Opfer waren minderjährig. Die Kindsmutter dürfte ebenfalls vom 49-Jährigen misshandelt und teilweise über Nacht in einer Waschküche oder in einem Holzlagerraum eingesperrt worden sein.
Weil sie ihre Kinder dem Verhalten ihres Ex-Lebensgefährten ausgesetzt haben soll, war die Frau ursprünglich wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung angeklagt worden.
Nach einer rechtlichen Umwürdigung durch das Landesgericht Krems erfolgte der Schuldspruch am Montag jedoch wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Während die Angeklagte einen Rechtsmittelverzicht vornahm, gab es seitens der Staatsanwaltschaft keine Erklärung.
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