Keine Vergewaltigung: Verfahren nach Vorfall mit 13-Jähriger eingestellt

Keine Vergewaltigung: Verfahren nach Vorfall mit 13-Jähriger eingestellt
Staatsanwaltschaft erkannte in den Handlungen auf einer Lokal-Toilette in Wiener Neustadt auch keinen sexuellen Missbrauch. Dem 21-Jährigen war das Alter des Mädchens nicht bekannt.

Im Fall der vermeintlichen Vergewaltigung einer 13-Jährigen in einem Nachtlokal in Wiener Neustadt gibt es eine überraschende Wende. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Verfahren gegen den 21-jährigen Tatverdächtigen eingestellt, bestätigt Sprecherin Silke Pernsteiner auf Anfrage des KURIER. Der Verdacht habe sich nicht bestätigt. Die Ermittlungen ergaben ein völlig anderes Bild als anfänglich vermutet.

Ein Video von der angeblich inkriminierten Handlung auf der Toilette des Lokals hatte nach dem Vorfall in sozialen Medien und Chatgruppen an der Schule des Mädchens die Runde gemacht. Darauf war auch der 21-Jährige zu erkennen. Die 13-Jährige hatte später angegeben, dass sie womöglich mit  K.o.-Tropfen willenlos gemacht und vergewaltigt wurde. Nach einer Fahndung wurde der tatverdächtige Rumäne ausgeforscht und festgenommen. Nach wenigen Tagen in U-Haft wurde er aber wieder freigelassen.

Keine Vergewaltigung: Verfahren nach Vorfall mit 13-Jähriger eingestellt

Wie die Ermittlungen ergaben, soll die 13-Jährige freiwillig bei den Handlungen mitgemacht haben. „Das toxikologische Gutachten brachte keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung durch K.o.-Tropfen“, erklärt Staatsanwältin Silke Pernsteiner. Nachdem eine Vergewaltigung damit ausgeschlossen werden konnte, wurde der Fall auch in Richtung Paragraf 207 des Strafgesetzbuches – Sexueller Missbrauch von Unmündigen – überprüft. „Der Verdächtige war allerdings nicht in Kenntnis des Alters der 13-Jährigen“, sagt Pernsteiner.

Jugendschutz

Da sich die Schülerin nach Mitternacht in einem Nachtlokal aufhielt und sich unter 16-Jährige nach dem Jugendschutzgesetz zu dieser Zeit dort nicht befinden dürfen, habe der Beschuldigte davon ausgehen können, dass das Mädchen älter ist, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde daher auch im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch eingestellt, sagt Pernsteiner.

Die Schule des Mädchens hatte nach dem Vorfall sofort reagiert und in der betroffenen Schulstufe „Krisenarbeit“ vorgenommen, erklärt der Direktor. Auch die Bildungsdirektion Niederösterreich setzte Maßnahmen. Alle Klassenvorstände haben die Schüler über die Umstände und Folgen in Bezug auf die Weitergabe und das Versenden von Videos und Bildern mit pornografischen Inhalten informiert. „Schon der Besitz von Videos und Bildern mit kinderpornografischen Inhalten, und dabei handelt es sich in dem Fall, ist strafbar. Auch das Ansehen und Speichern ist strafbar. Deshalb wurden die Schüler darauf sensibilisiert“, heißt es in der Direktion der Schule.

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