Justizirrtum: DNA überführt Freigelassenen nach Vergewaltigungsfall
Eine drastische Wende gibt es im Fall um eine versuchte Vergewaltigung vergangene Woche in Poysdorf im Weinviertel (Bezirk Mistelbach). Bei dem 22-jährigen afghanischen Asylwerber, der nur wenige Stunden nach seiner Festnahme vom Haft- und Untersuchungsrichter des Landesgerichts Korneuburg wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, handelt es sich nun doch um den dringend Tatverdächtigen.
Ein DNA-Treffer hat den Mann überführt. Auf der Kleidung des 55-jährigen Opfers wurde Sperma des Afghanen sichergestellt. Die Kriminalpolizei fahndet nun nach dem untergetauchten Verdächtigen, gegen den ein Haftbefehl erlassen wurde. Er war sofort nach seiner Freilassung verschwunden. Seither fehlt von ihm jede Spur. "Um den Fahndungserfolg nicht zu gefährden", will der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, den Sachverhalt derzeit nicht kommentieren.
Der brutale Angriff auf die 55-jährige Poysdorferin hat vergangene Woche, wie berichtet, die Wogen in Niederösterreich hochgehen lassen. Die Angelegenheit hat auch politische Wellen geschlagen und eine parlamentarische Anfrage der ÖVP an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zur Folge.
20 Zentimeter langes Messer
Laut Ermittlungen des nö. Landeskriminalamtes dürfte der mutmaßliche Täter am vergangenen Dienstag am helllichten Tag über die Frau hergefallen sei. Er soll versucht haben, ihr die Kleidung vom Leib zu reißen. In der Hand hatte der Angreifer ein 20 Zentimeter langes Messer.
Das Opfer wehrte sich nach Leibeskräften und erlitt durch den erbitterten Kampf mehrere Schnittwunden. Der Peiniger dürfte Spuren in Form von Sperma an der Kleidung hinterlassen haben, bevor er die Flucht ergriff. Kurze Zeit später wurde er im Zuge der Alarmfahndung festgenommen. Er bestritt aber jeglichen Zusammenhang. Die vermeintliche Tatwaffe, das Messer, wurde gefunden und sichergestellt.
Stimmung in der Bevölkerung kippte
Nur einen Tag nach der Festnahme verließ der Verdächtige das Gericht in Korneuburg als freier Mann. Der Haftrichter sah in den Angaben des Opfers zu viele Widersprüche zum Ermittlungsstand. Der Verdächtige ist 163 Zentimeter groß, vom Opfer wurde er jedoch als deutlich größer beschrieben. Die Farbe seiner Jacke stimmte bei der Festnahme zudem nicht mit jener der Personenbeschreibung überein.
Die Entscheidung des Richters sorgte in Polizeikreisen und bei der Poysdorfer Bevölkerung für Unverständnis und Bestürzung. Zumal der Afghane bereits wenige Tage vor der Tat aufgefallen war, weil er eine 30-jährige Frau in Poysdorf bedrängt haben soll.
Schreiben an Zadic
Der Bürgermeister von Poysdorf, Thomas Griessl, wandte sich deswegen in einem Schreiben erbost an Justizministerin Alma Zadic. Laut Griessl habe diese Entscheidung dazu geführt, dass die Stimmung bei den Bewohnern gekippt sei. Gleichzeitig leitete Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) aus Poysdorf über den Nationalratsabgeordneten Andreas Minnich (ÖVP) eine parlamentarische Anfrage dazu in die Wege.
Bürgermeister Griessl hat vom KURIER von dem positiven DNA-Test erfahren. „Wir haben uns das alle schon so gedacht. Der Mann hat schon tagelang in dem kleinen Naherholungsgebiet dort einigen Frauen nachgestellt. Es waren für alle sehr beängstigende Begegnungen. Ich bin sehr froh, dass man jetzt weiß wer es ist und der mutmaßliche Täter hoffentlich bald geschnappt ist.“
Auch der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl hat sich nach dem Vergewaltigungsversuch in einem Offenen Brief an die Justizministerin gewandt. Die Freilassung des Beschuldigten sei völlig unverständlich, so der Politiker. Er könne als der für Asylagenden verantwortliche Landesrat mit einer derart laxen Auslegung der Gesetze nichts anfangen.
Man frage sich beim aktuellen Fall in Niederösterreich, „was im Kopf eines Haftrichters vorgeht, der einen verdächtigen Sexualtäter auf freiem Fuß entlässt“, betonte Waldhäusl. „Nur weil das Opfer nicht die exakte Körpergröße des Angreifers einschätzen und keine perfekte Beschreibung der Kleidung abgeben konnte. Nun, sieben Tage später, beweist der DNA-Abgleich die Schuld!“, schreibt der Landesrat. Man könne nur hoffen, dass der Afghane nach seiner Freilassung „keine weiteren Straftaten begangen hat oder begeht."
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