Bedingte Entlassung: Jetzt soll Josef Fritzl in den Normalvollzug verlegt werden

Bedingte Entlassung: Jetzt soll Josef Fritzl in den Normalvollzug verlegt werden
Das Landesgericht Krems gab bekannt, dass Josef Fritzl in den Normalvollzug verlegt wird. Es hatte bereits im April eine Anhörung gegeben.

Am Dienstag wurde bekannt, dass Josef Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt werden wird. Der 3-Richter-Senat hat entschieden, dass von dem 89 Jahre alten Insassen "keine Gefährlichkeit mehr ausgeht". 

Auch Fritzls Demenzerkrankung wird als Grund genannt. Es wurde eine Probezeit von zehn Jahren festgelegt. 

Bereits im April hatte es eine Anhörung in der Sache gegeben. Damals wurden auch gerichtsmedizinische Gutachten eingeholt, was Fritzls Gesundheitszustand betrifft. 

"Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart „begraben“, sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist. Eine solche Gefährlichkeit ist jedoch eine Grundvoraussetzung für eine Unterbringung",  hieß es in der Presseaussendung des Landesgerichts Krems an der Donau.

Kein soziales Umfeld

Eine vollständige Entlassung aus der Haft wird es aber nicht geben. Aufgrund seiner "beispiellosen kriminellen Energie", wie es heißt. Das wurde auch mit dem Mangel einer Wohnmöglichkeit und dem fehlenden sozialen Umfeld begründet. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fritzl bzw. die Staatsanwaltschaft könnten noch Beschwerde einbringen. 

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