Anwalt gegen krähenden Hahn: Vergleich soll für Frieden in Perchtoldsdorf sorgen

Bis zu 15 Hühner dürfen künftig bei der Familie Wladyka leben.
Am Bezirksgericht Mödling wurden sich Rechtsanwalt Skalitzky und die Nachbarsfamilie Sperl einig.

Zusammenfassung

  • Rechtsanwalt Skalitzky und Nachbarn einigten sich im Gericht auf Vergleich wegen eines krähenden Hahns.
  • Skalitzky störte sich an Hühnerhaltung der Wladykas und klagte nach Geburt eines neuen Hahns.
  • Neuer Vergleich erlaubt 'Freikrähen' für nächste Hähne, Skalitzky wünscht zukünftige Konfliktlösung ohne Gericht.

Am Bezirksgericht Mödling wurde am Dienstag Frieden geschlossen. Der Perchtoldsdorfer Rechtsanwalt Patrick Skalitzky und seine Nachbarn, das Ehepaar Sperl, verständigten sich abermals auf einen Vergleich im kuriosen Rechtsstreit um einen krähenden Hahn. 

Alle Parteien setzten ihre Unterschrift unter eine Vereinbarung, die den Sperls künftig die Haltung von Hähnen untersagt. Auch die Tochter des Paares, die ebenfalls auf dem Grundstück in Perchtoldsdorf lebt, verpflichtete sich zur Einhaltung. 

Anwalt gegen krähenden Hahn: Vergleich soll für Frieden in Perchtoldsdorf sorgen

Handschlag zum Abschluss zwischen Anwalt Patrick Skalitzky (l.) und dem Ehepaar Sperl.

Worum es in dem Rechtsstreit geht? Um den stimmkräftigen Gockel "Kiki", der Skalitzky zur Weißglut trieb (der KURIER berichtete). Der Advokat fühlte sich bei seiner Arbeit gestört. 

Schon im Oktober 2024 hatte man sich darauf geeinigt, dass der Hahn seinen Lebensabend in seinem Garten verbringen darf - allerdings mussten seine Besitzer darauf verzichten, nach seinem Tod einen neuen Gockel anzuschaffen.

Nun traf man sich dennoch bei Gericht. Und zwar nicht, weil die Familie einen neuen Hahn angeschafft hatte - sondern weil ein neuer im Garten der Sperls aus dem Ei geschlüpft war. Was Skalitzky so nicht hinnehmen wollte; er schlug den Rechtsweg ein, da er einen Verstoß gegen die Einigung ortete. 

"Und wenn er vom Himmel fällt!"

"Das Tier wurde nicht gleich weggegeben. Man hat wochenlang nichts dagegen unternommen, dass er gekräht hat", argumentierte Skalitzky bei der Verhandlung. Und er ließ unmissverständlich wissen: "Es darf keinen neuen Hahn geben, egal woher er kommt - und wenn er vom Himmel fällt."

Was nun auch im neuen Vergleich, der im Wesentlichen der Vereinbarung von Oktober entspricht, festgehalten wurde. Lediglich ein einziges "Freikrähen", wie es die Richterin bezeichnete, wurde dem nächsten Hahn, der bei den Sperls zur Welt kommen sollte, zugestanden. Danach müsse man sich von ihm trennen.

Das sagten die Sperls zu. Man werde sich künftig an die Vereinbarung halten, beteuerten sie vor Gericht. Und damit es gar nicht erst zu einer Verwechslung kommen kann, wurde den Unterlagen auch ein Lichtbild von "Kiki" beigelegt.

Behalten darf Familie Sperl laut Vergleich allerdings die - wesentlich leiser gackernde - Hühnerschar. Allerdings nur im derzeitigen Ausmaß. Maximal 15 Tiere wurden als Obergrenze festgelegt.

Friedensschluss

Nach der Verhandlung reichten sich die Streitparteien die Hand. Wobei Skalitzky betonte, dass er Probleme zwischen den Nachbarn künftig ohne Gericht klären möchte. "Das nächste Mal reden wir miteinander." Dies war zwar auch zuvor passiert, in welchem Ausmaß, darüber gehen die Meinungen allerdings deutlich auseinander. Er habe Familie Sperl zum Kaffee eingeladen, um die Angelegenheit in Ruhe zu besprechen, sagt Skalitzky. Die Klage habe er erst nach Wochen eingebracht, weil auf amikale Kontaktaufnahme nicht reagiert worden sei. Die Sperls hingegen beteuern, man sei kompromissbereit gewesen, es hätte jedoch keine Gesprächsbereitschaft des Rechtsanwaltes gegeben. 

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