Gutachter nicht qualifiziert: Terror-Prozess neu aufgerollt

Symbolbild
Der ursprünglich bestellte Sachverständige wies laut Gericht nicht die nötige Qualifikation auf. Der Angeklagt erhielt 22 Monate Haft.

Am Landesgericht Wiener Neustadt wurde heute, Mittwoch, ein Terror-Prozess neu aufgerollt, nachdem der Sachverständige im ursprünglichen Verfahren nicht qualifiziert genug gewesen war. Die Staatsanwaltschaft hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

Der junge Mann stand unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Er soll laut Staatsanwaltschaft seit 2017 Propaganda für den sogenannten Islamischen Staat (IS) gemacht und versucht haben, neue Mitglieder anzuwerben.

Im Mai 2018 wurde der damals 18-jährige Angeklagte zu zwei Jahren Haft verurteilt und zudem auf Basis des Gutachtens in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Psychiater benötigt

Nach der rechtskräftigen Verurteilung stellte sich allerdings heraus, dass der Sachverständige "nicht als Arzt tätig werden und sich auch nicht als Facharzt für Psychiatrie bezeichnen darf", hieß es vom Landesgericht Wiener Neustadt.

Der Gutachter scheine in der Liste der Psychotherapeuten und klinischen Psychologen auf. Die medizinischen Vorraussetzungen für eine Einweisung müssten aber von einem Psychiater geprüft werden.

Urteil nicht rechtskräftig

Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens samt neuem psychiatrischen Gutachten stellte sich heraus, dass der Angeklagte aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen für eine Einweisung nicht erfüllte. Der Mann mit Wurzeln in der russischen Föderation wurde am Mittwoch - mit Hinweis auf die lange Verfahrensdauer - zu 22 Monaten Haft verurteilt.

Während der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtete, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab, teilte Hans Barwitzius, Vizepräsident des Landesgerichts, mit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Richterin stellte eine bedingte Entlassung in Aussicht, die Staatsanwaltschaft gab auch dazu keine Erklärung ab. Falls die bedingte Entlassung rechtskräftig wird, wird der junge Mann in den nächsten Tagen auf freien Fuß gesetzt.

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