Großmutter in NÖ getötet: 20 Jahre Haft und Einweisung

Großmutter in NÖ getötet: 20 Jahre Haft und Einweisung
Urteil gegen den 29-Jährigen ist nicht rechtskräftig. Hauptfrage nach Mord wurde von den Geschworenen einstimmig bejaht

Mit einem Schuldspruch wegen Mordes hat am Dienstagnachmittag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen einen 29-Jährigen geendet, der im März seine Großmutter in ihrem Haus im Bezirk Neunkirchen getötet haben soll. Markus H. fasste eine Haftstrafe von 20 Jahren aus und wird zudem in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geschworene entschieden einstimmig

Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig. Ebenfalls im Verhältnis acht zu null votierten die Laienrichter gegen die Unzurechnungsfähigkeit. Für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch sei das Gutachten des Sachverständigen entscheidend gewesen, betonte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius.

Die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, der bisher ordentliche Lebenswandel sowie die Tatsache, dass es teilweise beim Versuch geblieben sei, hätten sich strafmildernd ausgewirkt. Erschwerend wurden laut Barwitzius unter anderem "die Brutalität der Tatbegehung" und "die Gebrechlichkeit des Opfers" gewertet.

GROSSMUTTER IN NÖ GETÖTET - 29-JÄHRIGER IN WIENER NEUSTADT VOR GERICHT

Der Angeklagte am ersten Prozesstag

Wie berichtet, soll Markus H. in der Nacht auf den 23. März seine im Bett liegende 75-jährige Großmutter im Schlafzimmer ihres Hauses in Grafenbach gewürgt und ihr zahlreiche Stiche und Schnitte zugefügt haben. Verwendet wurden dabei laut Anklage ein Klapp- und ein Küchenmesser. Die Frau wurde am Vormittag des 23. März tot aufgefunden. In der folgenden Nacht wurde der Mann im Bezirk Baden festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Er wird unter anderem durch mehrere DNA-Spuren belastet.

Zu beginn des Prozesses am 10. Dezember hatte er sich nicht schuldig bekannt. Ein Handeln in einem Zustand "unbegründeter Wut" hielt er aber im weiteren Verlauf der Geschworenenverhandlung für möglich.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet H. an einer Persönlichkeitsstörung sowie an einer paranoiden Schizophrenie. Zweitere sei laut dem Sachverständigen Manfred Walzl, der am Vormittag des zweiten Prozesstages ausgesagt hatte, zum Tatzeitpunkt in Remission gewesen - "das heißt, er hat keine Symptome mehr gehabt", erklärte Walzl. In Summe liege beim Beschuldigten ein "buntes psychopathologisches Bild" vor. "Ich gehe davon aus, dass die Zurechnungsfähigkeit nicht aufgehoben ist, allenfalls etwas vermindert."

LSD nicht nachweisbar

LSD, das der Angeklagte am 23. März zu sich genommen haben will, sei laborchemisch nicht nachweisbar gewesen. Der 29-Jährige habe im Rahmen der Untersuchung zudem "explizit gesagt, ich höre schon seit Langem nicht mehr Stimmen, habe keine Verfolgungsideen oder anderweitige Halluzinationen", schilderte Walzl.

Auch eine akute Psychose sei nicht vorgelegen - ein davon Betroffener wisse nach dem Abklingen noch von seinem Handeln, der Beschuldigte weise Erinnerungslücken auf. Was übrig bleibe, sei eine emotionale Instabilität: "Da kann es natürlich durchaus passieren, dass man schneller handelt, als man denken kann."

Die für die Gefährlichkeitsprognose zuständige psychologische Sachverständige ortete beim 29-Jährigen ein deutlich erhöhtes Rückfallrisiko, auch "für ein schwereres Delikt". Zudem zeige der Beschuldigte keine Tateinsicht bzw. Reue.

Verteidiger wollte weiteres Gutachten

Nicht einverstanden mit den Expertisen zeigte sich Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Der Jurist beantragte die Einholung eines „weiteren Sachverständigengutachtens aus dem Fachgebiet der Psychiatrie und der Psychologie“. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die vorliegenden Abhandlungen „nicht fachgemäß“ erscheinen würden. Der Antrag wurde vom Geschworenengericht jedoch abgelehnt.

Das psychologische Gutachten sei für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch entscheidend gewesen, betonte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig, im selben Verhältnis wurde die Frage nach der Unzurechnungsfähigkeit verneint.

Zudem würden die vorliegenden Expertisen "nicht fachgemäß" erscheinen. Beantragt wurde von Blaschitz außerdem die Einholung eines Gutachtens aus dem Fachgebiet der Pharmakologie - zur Beurteilung der im Körper des Beschuldigten gefundenen Substanzen.

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