Gesundheitsberufe: In Niederösterreich kommt die Impfpflicht

Gesundheitsberufe: In Niederösterreich kommt die Impfpflicht
Die Regelung gilt für all jene Institutionen, die unter dem Dach der Landesgesundheitsagentur stehen.

Erste Andeutungen von politischer Seite gab es bereits, jetzt ist es fix: All jene, die in Niederösterreich einen Gesundheitsberuf ergreifen wollen, müssen gegen Corona geimpft sein.

Betroffen von der Regelung sind Institutionen, die unter dem Dach der NÖ Landesgesundheitsagentur stehen. Das sind unter anderem 27 Landes- und Universitätskliniken, 48 Pflege- und Betreuungszentren und zwei Pflege- und Förderzentren.

27.000 Mitarbeiter

Wie der KURIER erfuhr, gilt die Regelung ab 1. September. Betroffen von der Maßnahme sind aber auch Praktikanten oder Schüler, die zum Beispiel eine Pflegeschule besuchen wollen. Es gehe um die Gesundheit der Mitarbeiter, hieß es zum KURIER.

Derzeit sind rund 27.000 Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Heimen beschäftigt, etwa 1.700 arbeiten ehrenamtlich.

Neuaufnahmen

Eine Impfpflicht für Neuaufnahmen im Gesundheits- bzw. Sozialbereich hatten zuletzt schon Wien, die Steiermark und das Burgenland angekündigt. In Wien soll es die Impfpflicht auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten geben.

Die Kindergärten der Stadt Wien verlangen schon bisher einen Impfnachweis für Masern, Mumps, Röteln und Varizellen, künftig dann eben auch gegen das Coronavirus.

Termine nur noch einzeln

Termine für die Corona-Schutzimpfung sind in Niederösterreich übrigens nun nur noch einzeln buchbar. Zuvor sind die entsprechenden Zeitslots für Erst- und Zweitstich nur gemeinsam und in einem Zug vergeben worden. Die Impfkoordinationsstelle „Notruf NÖ“  will damit „maximale Flexibilität“ gewährleisten. Das System werde so niederschwelliger und „fit für die Auffrischungsimpfungen“.

Der Zweitstich kann nun auch bei einer anderen Impfstelle, an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Uhrzeit als die erste Injektion stattfinden. Zu beachten sei lediglich der vom jeweiligen Hersteller empfohlene zeitliche Abstand zwischen beiden Teilimpfungen von 21 bis 42 Tagen. Gebucht können die Impftermine weiterhin online unter www.impfung.at.

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