In Klosterneuburg im Bezirk Tulln orten die Freiheitlichen Gesetzeswidrigkeiten beim Urnengang. Hier soll die Sprengelwahlbehörde das Wahllokal verlassen haben, um sich samt der Wahlurne zum Einsammeln der Stimmzettel in die Zimmer der Bewohner eines Pflegeheims zu begeben.
"Wir bereiten alles vor"
„Der ganze Akt wird der Landeswahlbehörde mit der Bitte um Prüfung übermittelt. Ich werde der Entscheidung nicht vorgreifen, wir bereiten aber alles für eine Wahlwiederholung in diesem Sprengel vor“, sagt dazu ÖVP-Bürgermeister Christoph Kaufmann auf KURIER-Anfrage.
Zusätzlich, so heißt es aus dem Rathaus, würden bereits Vorbereitungen für eine reguläre Arbeitssitzung des (alten) Gemeinderats getroffen werden, damit die Stadtverwaltung arbeitsfähig bleibe.
Auch die Bürger in Blindenmarkt im Bezirk Melk könnten nochmals zu den Wahlurnen gerufen werden, selbst wenn hier bei der Liste „Freie Wähler“ eher das Prinzip Hoffnung gilt. Das Team um Spitzenkandidaten Wolfgang Laaber hat den Einzug in den Gemeinderat nur um eine Stimme verpasst. Nun wollen Laaber und Co. eine Neuauszählung, um vielleicht doch noch den Sprung ins Gemeindeparlament zu schaffen.
Unzulässige Wahlwerbung?
Auch das Wahlergebnis in Maria Lanzendorf im Bezirk Bruck an der Leitha wackelt. Hier will Peter Wolf, der ehemalige Bürgermeister, der nun die Liste „MaLa“ als Obmann anführt, Einspruch einlegen. Der Grund: Seine Liste wurde von der Gemeindewahlbehörde nicht als wahlwerbende Partei zugelassen.
Die Juristen werden vermutlich zudem einen Blick nach St. Veit an der Gölsen in den Bezirk Lilienfeld werfen müssen, wie der KURIER in Erfahrungen bringen konnte. Hier sollen SPÖ-Funktionäre Wahlkarten ausgetragen haben, die Rede ist von einer unzulässigen Wahlwerbung.
Ob in Marchegg im Bezirk Gänserndorf die ÖVP trotz Verlusten weiterhin die absolute Mehrheit halten wird können, ist ebenfalls noch nicht in Stein gemeißelt. Hier sieht die Bürgerliste einen Verstoß, weil es einigen Wahlzeugen nicht erlaubt gewesen wäre, zu kontrollieren, ob die Wahlurne tatsächlich gänzlich geleert wurde.
Mit all diesen und vermutlich noch einigen mehr Fällen werden sich nun die Juristen in der Abteilung Gemeinden in den kommenden Wochen auseinandersetzen. Ob tatsächlich Unregelmäßigkeiten vorliegen, wird schließlich von der Landeswahlbehörde entschieden, wo Vertreter aller Landesparteien sitzen.
Die Entscheidung über mögliche Wahlanfechtungen, die bis zum 10. Februar eingebracht werden müssen, wird für den 11. März erwartet. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung kann die konstituierende Sitzung des Gemeinderates frühestens am 18. März 2025 stattfinden.
Sollten in einigen Gemeinden tatsächlich erneut Wahlen durchgeführt werden müssen, so kann bis zu einem neuerlichen Urnengang doch einige Zeit vergehen. Vor allem deshalb, weil erst neue Stimmzettel gedruckt werden müssen.
Übrigens: Wahlanfechtungen sind nicht ungewöhnlich. Beim Urnengang 2020 war dies 19 Mal der Fall. In vier Gemeinden musste tatsächlich neu gewählt werden.
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