Frequency-Tragödie: Prozess gegen Staplerfahrer brachte überraschende Wende

Nur noch ein paar Wochen, dann steigt in der Landeshauptstadt wieder die größte Party des Landes: Bis zu 180.000 Besucher werden im Süden St. Pöltens erwartet, um beim Frequency-Festival ausgelassen zu feiern.
Was viele Camper dabei möglicherweise übersehen: Ein kleines Kreuz am Traisenufer erinnert an eine Frau, die am 23. August 2024 an dieser Stelle ihr Leben verlor. Die 53-Jährige war als Joggerin unterwegs, als sie von einem Teleskopstapler erfasst und tödlich verletzt wurde. Der tragische Vorfall ereignete sich während der Abbauarbeiten nach dem Festival.
Der Lenker der Arbeitsmaschine musste sich deshalb vor Gericht verantworten.
Die begeisterte Hobbysportlerin, die laut Ermittlungen Kopfhörer getragen hatte, wurde mit dem rechten hinteren Reifen des Staplers überrollt. „Ich habe sie nirgends gesehen“, sagte der Angeklagte bei einer ersten Einvernahme. Erst ein Schrei habe ihn auf das Geschehen aufmerksam gemacht. Er habe danach Erste Hilfe geleistet und sei „schwer unter Schock“ gestanden.
Am ersten Verhandlungstag der Causa, der bereits im Vorjahr stattfand, wurde bekannt, dass der 37-jährige Arbeiter zwei Tage vor dem Unfall Kokain konsumiert hatte; am Abend davor rauchte er Cannabis. Im Blut des Mannes wurden Spuren von Kokain und THC festgestellt.
Bei der Prozessfortsetzung am Montag kam es jedoch zu einer überraschenden Wende: Der Konsum sei laut zwei unabhängigen Gutachten zeitlich ausreichend weit vor dem Unfall erfolgt, sodass keine Beeinträchtigung zum Unfallzeitpunkt vorlag. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wurde daher vom Gericht nicht bestätigt.
Arbeiten ohne Einweiser
Fest steht jedoch: Der Staplerfahrer verfügte über keine gültige Lenkerberechtigung (für diese Sonderklasse, Anm.) und war laut Anklage ohne Einweiser auf einem nicht abgesperrten Fuß- und Radweg unterwegs. Ein Verkehrsgutachter hielt zudem fest, dass der Fahrer angesichts des Fußgänger- und Radverkehrs langsamer und vorsichtiger hätte rückwärtsfahren müssen.
Dass während der Abbauarbeiten der Bereich nicht abgesperrt war, sorgte auch beim Richter für Kritik: „Es war zwar laut Bescheid so in Ordnung, aber in Zukunft sollte man sich hier wirklich etwas überlegen.“
Offen bleibt zudem die Frage, warum die Joggerin den Teleskopstapler nicht wahrnahm, obwohl sie laut Gutachten freie Sicht hatte.
Das Urteil: Sechs Monate bedingte Haft, rechtskräftig.
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