Freisprüche für Asylwerber: Das Protokoll eines Justizaufregers

Freisprüche für Asylwerber: Das Protokoll eines Justizaufregers
Der Freispruch für zwei Asylwerber sorgt für scharfe Reaktionen, FPÖ-Landesrat streicht ihnen Grundversorgung

Es ist ein Urteil, über das ganz Österreich spricht. Der Freispruch für jene beiden Asylwerber, die sich am vergangenen Dienstag wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen vor Gericht verantworten mussten, sorgte selbst bis in höchste Politkreise für heftige Reaktionen. FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache bezeichnete den vorläufigen Ausgang des Verfahrens als „unerträglich und skandalös“. Der blaue Landesrat in Niederösterreich, Gottfried Waldhäusl, verkündete am Mittwoch, dass dem Afghanen und dem Somalier die Grundversorgung gestrichen werde. Über das Warum wolle man aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ aber nicht sprechen.

Ewald Stadler, sein ehemaliger Partei-Kollege, der das mutmaßliche Opfer vertritt, spricht von einem „Wahnsinn für die Familie und das Mädchen“. Aus seiner Sicht hätte es genügend Beweise für eine Verurteilung gebeben. Aber ist dem tatsächlich so? Die Rekonstruktion eines Falls, dessen vorläufiges Ende, viele für ein Justizversagen halten.

Der Vorfall

Ende April 2017 berichtet eine 15-Jährige den Ermittlern auf einer Polizeiinspektion, dass sie in der Nähe eines Sportplatzes in Tulln mehrmals vergewaltigt worden sei. Erst nach einiger Zeit habe sie sich losreißen und flüchten können, erzählt sie. Die mutmaßlichen Täter konnten damals mittels DNA-Massentest gefasst werden. Sie betonen, dass es zwar zu Geschlechtsverkehr gekommen, dieser aber einvernehmlich gewesen sei. Auf der Hose des Mädchens können Spermareste gesichert werden, die von den beiden Männern stammen.

Die Verletzungen

Das mutmaßliche Opfer wird im Spital untersucht, am Rücken, den Oberschenkeln und Knien werden Kratzspuren festgestellt. Für Opferanwalt Stadler ein Beweis dafür, dass das Mädchen zum Sex gezwungen wurde. Für die St. Pöltner Rechtsanwältin Andrea Schmidt, die einen der beiden Verdächtigen vertritt, nicht einmal ein Indiz. Die Kratzspuren könnten auch von einem Baum stammen, an dem die 15-Jährige beim Geschlechtsverkehr gelehnt haben soll. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten wird nicht angefertigt, wie das einer EU-Studie zufolge in 65 Prozent aller Vergewaltigungsverfahren der Fall ist.

Damit unterscheidet sich Österreich von England, Schweden, Portugal, wo solche Gutachten Standard sind.

Die Gerichtsmedizinerin Andrea Berzlanovich hält in einem Leitfaden für die Aufklärung und Verhinderung von häuslicher Gewalt fest, dass „extragenitale (Körper und Gliedmaßen, Anm.) Verletzungen oft entscheidende Hinweise auf erzwungenen Geschlechtsverkehr geben“. Sie zählt explizit „Spreizverletzungen an den Oberschenkeln und Knien“ sowie „Kratzer am Rücken“ auf.

Eine „umfassende und aussagekräftige Dokumentation“ ist für Berzlanovich von zentraler Bedeutung.

Die Befragungen

Die 15-Jährige wird insgesamt fünf Mal zu den Geschehnissen befragt. Vier Mal von der Polizei, einmal kommt es zu einer rund drei Stunden langen kontradiktorischen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft St. Pölten. Dass es Abweichungen in den Schilderungen des Tatablaufes gibt, erklärt der Opferanwalt damit, dass die 15-Jährige psychisch labil sei und einige Fragen sie auch intellektuell überfordert hätten. Dass das Mädchen so oft befragt wird, erklärt man in Justizkreisen gegenüber dem KURIER damit, dass die Erzählungen zuerst „abenteuerlich“ geklungen hätten.

Die Strafprozessordnung schreibt aber dezidiert vor, dass Opfer von Sexualdelikten wegen ihrer „besonderen Schutzbedürftigkeit“ auf „schonende Weise“ vernommen werden müssen und mit der Befragung gegebenenfalls ein Sachverständiger zu beauftragen ist. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Opfer immer wieder Fragen über das traumatische Erlebnis stellen müssen.

Die Rechtsanwälte der am Dienstag freigesprochenen Männer betonen, dass sich die Tat, so wie sie in der Anklageschrift beschrieben wird, niemals so ereignen hätte können. Auch Zeugenbefragungen hätten dies ergeben. Der Schöffensenat, der den Freispruch fällte, war im Zweifel ebenfalls dieser Meinung.

 

Chronologie der Ereignisse

25. April 2017 - Ein 15-jähriges Mädchen macht sich gegen 22.30 Uhr vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters auf. Laut ihren Schilderungen tauchen plötzlich mehrere Männer hinter ihr auf, attackieren und verschleppen sie in die Nähe eines Sportplatzes. Dort soll sie von zumindest zwei Personen mehrmals vergewaltigt worden sein. Sie beschreibt sie als dunkelhäutig.

26. April 2017 - Das mutmaßliche Opfer wendet sich an die Polizei, sie wird auch im Spital untersucht. Zudem wird ihr Blut abgenommen und später analysiert.

16. Mai 2017 - Knapp drei Wochen sollten vergehen, bis der Fall an die Öffentlichkeit gelangt. Ein FPÖ-Politiker aus dem Bezirk Tulln hatte einen Hinweis aus den Reihen der Exekutive bekommen und erzählt  dies einem Reporter einer Gratis-Zeitung. Warum man den Fall nicht sofort publik machte, erklärte man bei der Polizei damit, dass man die Ermittlungen nicht gefährden wollte. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits ein DNA-Massentest im Flüchtlingsquartier durchgeführt und eine Person festgenommen. Der zweite Verdächtige stellt sich selbst.

16. Mai 2017 - Der Tullner Bürgermeister Peter Eisenschenk teilt noch am selben Tag den zuständigen Stellen  beim Land Niederösterreich mit, dass die Stadt vorerst die Aufnahme weiterer Flüchtlinge verweigere.

27. März 2018 - Der Prozess gegen die beiden Angeklagten beginnt. Der Somalier und der Afghane bekennen sich nicht schuldig.  Zwei Mitglieder des Schöffensenates befinden sie für schuldig, zwei für nicht schuldig. Gleichstand bedeutet einen Freispruch (nicht rechtskräftig) für die Angeklagten. Sie können am  Abend die Justizanstalt verlassen.

Fragwürdiges Urteil im Vergewaltigungsprozess

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