Polit-Debatte um Rückforderungen von Kriegsflüchtlingen in NÖ

Im Regierungsviertel wird die Causa intensiv diskutiert
Während Russland seinen Angriffskrieg auf die Ukraine mit voller Härte weiterführt, sind in Niederösterreich weiterhin Menschen untergebracht, die vor dem Krieg geflüchtet sind. Im Jahr 2023 waren dies etwas mehr als 9.000 Personen.
500 Ukrainer, die derzeit im Bezirk Amstetten leben, bekamen laut den niederösterreichischen Grünen Post von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. In den Schreiben, die laut dem Grünen-Landtagsmandatar Dominic Hörlezeder keinen „amtlichen Charakter“ hatten, wurde die Rückzahlung seit 2022 ausbezahlter Förderungen verlangt.
Begründet wurde dies mit Vorgaben der Landesregierung, wonach alle zusätzlichen Einkünfte zur Grundversorgung – wie Klimabonus, Schulstarthilfe, Anti-Teuerungszahlungen oder Heizkostenzuschüsse – zurückzufordern seien.
"Willkürliches Vorgehen"
Zum Teil sollen die Forderungen mehrere tausend Euro betragen, hieß es am Dienstag. Hörlezeder forderte Aufklärung, wie es zu den Rückforderungen kommen konnte. Klimabonus, Anti-Teuerungsmaßnahmen und Schulstarthilfe dürften jedenfalls den Grünen zufolge laut gesetzlicher Grundlage nicht auf Sozialhilfe oder Grundversorgung angerechnet werden.
„Offensichtlich will man Menschen unter Druck setzen und einschüchtern“, meinte der grüne Nationalratsabgeordnete und Sozialsprecher Markus Koza. Heizkostenzuschüsse dürften offenbar fälschlicherweise nach Anträgen an Grundversorgungsbezieher ausbezahlt worden sein, hieß es weiters. Hörlezeder sprach von einem „Akt politischer Verantwortungslosigkeit“ und einem „willkürlichen Vorgehen“ durch den zuständigen FPÖ-Landesrat Martin Antauer.
Kritik übten die Grünen auch an der Volkspartei, die sich in der Causa „wegducke“.
Landesrat verteidigt Vorgehen
„Das NÖ-Grundversorgungsgesetz ist eindeutig: Alle Einkünfte sind auf die Grundversorgungsleistungen anzurechnen. Wer das nicht meldet, muss mit Rückforderungen rechnen“, hielt Antauer hingegen fest.
Die Behörden seien verpflichtet, das Gesetz zu vollziehen: „Rückforderungen sind geltendes Recht – keine politische Entscheidung und keine Frage einer Weisung.“ Landesrat betonte gegenüber der APA die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern: „Kein Euro darf über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus ausbezahlt werden. Alles andere wäre unfair und ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die dieses System finanzieren.“
Aktuell läuft eine Prüfung aller rechtlichen Aspekte. Bis diese abgeschlossen ist, werden keine Maßnahmen umgesetzt.
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