Verständnis der FPÖ für Blaulicht bei Tierrettung in NÖ ist gering

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Blaue Tierschutzsprecherin will nach Forderung der SPÖ die Blaulichtgenehmigungen trotzdem nur bei großen Rettungsorganisationen beibehalten. FPÖ-Landbauer wäre für Gesetzesnovellierung zuständig.

In der vom SPÖ-Landesrat Sven Hergovich losgetretenen Diskussion, den Tierrettern in Niederösterreich die Nutzung von Blaulichtfahrzeugen zu ermöglichen, um Tierleid zu verringern, kommt nun eine ausführliche Stellungnahme von der FPÖ. Deren LH-Stellvertreter Udo Landbauer wäre als Landesverkehrsreferent dafür verantwortlich, die gesetzlichen Bestimmungen zu novellieren.

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Die neue FPÖ-Tierschutzsprecherin Anja Scherzer. 

Die Arbeit der Tierretter müsse unterstützt werden, bei den Genehmigungen für die Blaulichtnutzung sollen aber die aktuellen Gesetze weiterhin gelten, teilte die erst kürzlich bestellte neue Tierschutzsprecherin der nö. FPÖ, Landtagsabgeordnete Anja Scherzer mit.

Finanzierung

"Der persönliche Einsatz für den Tierschutz ist immens wichtig. Jeder einzelne Beitrag, den Menschen oder Organisationen zum Wohl der Tiere leisten, verdient Anerkennung und Dankbarkeit. In Niederösterreich ist eine landesweite Tierrettung aufgrund der geografischen Weitläufigkeit des Bundeslandes leider schwer umsetzbar, da die Finanzierung eines solchen Systems kaum möglich wäre“, sagt Scherzer.

Blaulichtgenehmigungen sollten aber insgesamt restriktiv nach den bestehenden Bestimmungen gehandhabt werden und den großen Blaulichtorganisationen, wie Polizei, Rettung oder Feuerwehr vorbehalten sein.

Überaltertes Gesetz

Aus der SPÖ wird argumentiert, dass das Gesetz überaltert sei. Eine Tierrettung bekäme unter anderem nur die Blaulichtgenehmigung, wenn großviehtaugliche Einsatzfahrzeuge, etwa für Rinder, ständig zur Verfügung stünden. "Das ist für Ehrenamtliche nicht leistbar“, so Hergovich. Eigene Ausbildungsvorschriften für Tierretter mit Blaulichtgenehmigung würde die SPÖ unterstützen.

Scherzer sichert ihrerseits volle Unterstützung bei der Reduzierung von Tierleid zu.

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