"I bring di um": Streit unter Geschwistern endete vor Gericht

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Ein psychologisches Gutachten soll über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten entscheiden.

Von Benedikt Schweigl

Ein Streit zwischen zwei Geschwistern – eigentlich eine der normalsten Sachen der Welt – artete am 14. April in Krems völlig aus.

Vor dem Kremser Landesgericht musste sich daher ein Mann aufgrund des Vergehens der gefährlichen Drohung, Körperverletzung und versuchten Mordes verantworten. Er war teilgeständig.

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Vorfälle auf Bewährung.

Regelmäßig schlief er im Auto vor der Wohnung seiner Schwiegermutter, wo auch seine Ehefrau lebte.

Am 14. April sah er vom Auto aus, wie sein Trauzeuge nach mehreren Stunden die Wohnung verließ. 

Seiner Frau warf er daraufhin Untreue vor, es kam zum Streit – in weiterer Folge suchte diese Zuflucht bei der Schwester des Angeklagten.

Letztere konfrontierte ihren Bruder daraufhin mit Vorwürfen, auch wegen etwaiger Geldschulden.

Einige Beschimpfungen später ging man getrennter Wege  – allerdings nur vorerst.

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In diesem Saal wurde das Geschworenenverfahren ausgetragen.

Denn nur wenige Stunden später kam es zu einem erneuten  Zusammentreffen zwischen den Geschwistern.

Die beiden fingen unter Anwesenheit eines Freundes des Angeklagten erneut an zu diskutieren, die Situation eskalierte.

Angriff auf Passant

Der Tatverdächtige soll seine Schwester laut mehreren Zeugenaussagen wiederholt tätlich angegriffen und mit dem Tod bedroht haben: „I bring die um, du Hur!“, soll die Drohung gelautet haben.

Drei männliche Passanten hat es gebraucht, um die Geschwister zu trennen.

Einer davon wurde daraufhin selbst Opfer eines Faustschlags ins Gesicht durch den Angeklagten.

Die vorgeworfene Körperverletzung gestand der Tatverdächtige mit Einschränkungen ein. Die weiteren Anklagepunkte wurden von der Verteidigung  jedoch bestritten. 

Er hätte seine Schwester  töten können, wenn er gewollt hätte, argumentierte der Angeklagte: „Ich kenne eine Technik, wo es in einer Sekunde vorbei wäre“, betonte der Mann.

Seine Schwester sprach von einem Schockerlebnis. „Ich hatte Todesangst und habe um Hilfe geschrien.“

Die Verhandlung wurde vertagt. Um zu einer Entscheidung zu kommen, soll ein Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des Mannes erstellt werden.

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