EVN-Rückforderung noch bis Ende Juli möglich

Niederösterreichs Energieversorger EVN.
EVN-Kundinnen und -Kunden können eine Entschädigung für die unzulässige Preisanpassung 2022 in Form von Gutscheinen fordern.

Preiserhöhungen des niederösterreichischen Energieversorgers EVN im Jahr 2022 waren nicht rechtskonform, wie das Oberlandesgericht Wien bereits vor einigen Wochen entschied. Der Verein für Konsumenteninformation hatte den Fall zur Anzeige gebracht und mit der EVN eine Entschädigung vereinbart - der KURIER hat berichtet.

Rund 300.000 Haushalte in Niederösterreich können diesen Anspruch noch bis zum 31. Juli geltend machen. Die Ausgleichszahlung steht allen EVN-Kundinnen und EVN-Kunden mit aufrechtem Energieliefervertrag in einem OPTIMA-Festpreistarif zum Stichtag 1. September 2022 zu. Entschädigungen können online, telefonisch oder persönlich im EVN Service- Center beantragt werden.

Dreistellige Beträge möglich

Betroffene EVN-Kundinnen und EVN-Kunden wurden in einem Schreiben über die Ausgleichszahlung informiert. Durchschnitt liegt die Höhe der Ausgleichszahlung laut dem Tarifvergleichsportal „durchblicker“ bei 410 Euro für einen Gastarif und bei 90 Euro für einen Stromtarif. Die Höhe des individuellen Rückzahlungsanspruchs hängt von der Dauer des Tarifbezugs und vom Verbrauch ab. Wie viel einem genau zusteht, erfahre man auf Nachfrage. 

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