Konkret möchte die EVG eine Biogas-Anlage inklusive Gas- und CO2-Aufbereitungseinrichtung, Biomethan-Tankstelle sowie Blockheizkraftwerk auf einer – für die Landwirtschaft genutzten – Parzelle errichten. Zu diesem Zweck reichte das Unternehmen beim Land NÖ einen Antrag ein, um feststellen zu lassen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist.
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Erst mit einem weiterführenden Schreiben des Landes NÖ habe man von der möglichen UVP erfahren und damit realisiert, wie weit die Pläne bereits fortgeschritten seien, sagt der Fraktionsobmann der ÖVP Mistelbach, Michael Schamann.
„Die Vorgehensweise ist für uns nicht verständlich. Man hat das Gefühl, dass unsere Sorgen nicht ernstgenommen werden“, beanstandet er fehlenden Austausch und mangelnde Transparenz seitens EVG – gegenüber der Stadt, aber auch gegenüber der Bürgerinnen und Bürger.
Sorgen auf mehreren Ebenen
Zudem habe die Stadt auch im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen Bedenken: Schamann fürchtet eine Zunahme des Lkw-Verkehrs, was für mehr Lärm sorgen würde. Nicht ohne Grund sei eine betriebliche Nutzungen laut Entwicklungskonzept zwischen den Orten nicht vorgesehen.
Betroffen seien von einem höheren Verkehrsaufkommen die Katastralgemeinden Siebenhirten, Hörersdorf sowie Frättingsdorf, die auf dem Weg zur geplanten Anlage durchfahren werden müssen. In Mistelbach könnten die Lkw hingegen die Umfahrungsstrecke nehmen.
All diese Zweifel formulierte der Gemeinderat nun in einem Schreiben an das Land NÖ – inklusive der Forderung nach einer UVP. „Wir wollen das Projekt nicht verhindern, stellen aber den Standort infrage“, meint der ÖVP-Stadtrat. Denn es gäbe Flächen, die für das Projekt besser geeignet wären, sagt Schamann.
Kritik überrascht
Kritikpunkte, von denen Stefan Malaschofsky, Geschäftsführer der EVG, erst auf KURIER-Anfrage erfährt: „Das ist mir neu.“ Denn erst vor einigen Wochen habe er den gesamten Gemeinderat eingeladen und ihm eine vergleichbare Biogas-Anlage gezeigt. „Es gab nur positive Signale“, versichert er.
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Ob eine UVP für die Errichtung der Biogas-Anlage notwendig ist, entscheidet das Land NÖ. Malaschofsky hätte dagegen jedenfalls nichts einzuwenden; sollte eine Prüfung notwendig werden, sei ihm das schlichtweg „egal“. Außerdem stellt er klar: „Ich führe das Projekt nicht durch, wenn die Bevölkerung etwas dagegen hat“ – selbst dann, wenn er betont, dass keine Geruchsbelastung von der Anlage zu befürchten wäre.
Ein erster Schritt für eine bessere Kommunikation wurde zumindest schon gemacht: Am 29. August ist ein Termin für einen Austausch der Parteienvertreterinnen und -vertreter mit der Geschäftsführung angesetzt.
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