"Entführung, Diebstahl": Krimi um Dackel Chara landete bei Staatsanwalt

Wer kann bei dem Dackelblick schon widerstehen? Für Hündin Chara wurde ein eigenes Zirbenholz-Hundebett angefertigt
Es ist ein tierischer Krimi, der den Funktionärinnen und Funktionären des Österreichischen Dachshundeklubs bereits die Zornesröte ins Gesicht treibt. Groß ist die Angst, dass der honorige Klub aufgrund der Fehde einen Reputationsschaden nehmen könnte. Für Namensnennungen im Zusammenhang mit dem Fall wurden dem KURIER sogar rechtliche Schritte angedroht.
Makelloser Stammbaum
Die Polizei im südlichen Niederösterreich beschäftigt ein kurioser "Entführungsfall“ oder vermeintlicher Diebstahl – so zumindest der Vorwurf. Im Mittelpunkt des Geschehens: Rassehündin Chara, ein knapp zweijähriger Dackel von makellosem Stammbaum.
Gang zur Polizei
Zwischen zwei Züchterinnen, die noch dazu eng befreundet waren, ist eine Fehde um den rechtmäßigen Besitz der wertvollen Dachshündin entbrannt. Die Causa soll während eines Spaziergangs in einem Schlosspark in der Nähe von Baden dahingehend eskaliert sein, dass der Dackel von einer der Züchterinnen "gekidnappt“ wurde, behauptet zumindest die andere Frau, Sylvia H., die Anzeige erstattete.
Die beschuldigte Züchterin weist alle Vorwürfe von sich, denn sie sei "die rechtmäßige Besitzerin“ der Rassehündin.

Hündin Chara
Ahnentafel
Und genau darum dreht sich der Konflikt. Der Deckrüde des Wurfes, dem Chara 2023 entstammte, kommt aus prominentem Wiener Haus. Als Österreichischer Jagdhunde-Prüfungs-Sieger gilt der Rüde als heiß begehrte Aktie unter Züchtern. Chara war als Welpe als Dankeschön für die "Arbeit“ des Deckrüden – man bezeichnet das als Deckentschädigung – zunächst an dessen Besitzerin gegangen.
In weiterer Folge wurde Chara nach Italien verkauft, im vergangenen Dezember aber wegen diverser Mängel bei der Haltung wieder zurückgeholt. Eine bekannte Züchterin des Dachshundeklubs erklärte sich bereit, sich um die Hündin zu kümmern. Sylvia H. (78) und die befreundete Züchterin kennen einander "seit Ewigkeiten“. "Bei einem Tierarztbesuch habe ich Chara das erste Mal gesehen. Ich habe 30 Jahre lang Dachshunde gezüchtet und mich sofort in das Tier verliebt“, schildert Sylvia H.

Dackelhündin Chara in entspannter Pose
Sie habe angeboten, die Dackel-Hündin in ihre Obhut zu nehmen. Am 6. Jänner sei dafür das "Okay“ gekommen. "Ich habe mich sofort beim Dachshundeklub angemeldet, die Steuer entrichtet und mich mit dem Hund zu den Prüfungen angemeldet“, schildert Sylvia H.. Die Anmeldung des Hundes bei "Animaldata" liegt dem KURIER vor, ebenso die Beitrittserklärung beim Österr. Dachshundeklub vom 6. Jänner 2025.
Zirbenbett für Hund angefertigt
Mitte Februar habe sie die Hündin zu sich nach Hause bekommen und sie "liebevoll umsorgt“. Für das Weibchen wurde eigens ein Zirbenbett mit Namensemblem angefertigt. "Ich war mit ihr für die Impfungen beim Tierarzt und habe einen Gentest für die Zuchtpapiere machen lassen“, schildert die 78-Jährige. Dabei seien auch 635 Euro an Kosten angefallen.
Staatsanwalt prüfte den Fall
Weil die befreundete Züchterin zunächst kein Geld für die Hündin nehmen wollte, habe Sylvia H. ihr Schmuck vom Juwelier geschenkt. Die Rede ist von Stücken im Wert von zirka 1.100 Euro. "Ich dachte, damit sei die Sache erledigt, aber es kam anders.“
Am 6. März habe man sich zu einem Spaziergang mit dem Hund in dem Schlosspark verabredet. Dabei habe ihre Widersacherin Chara gepackt, in ihr Auto verfrachtet und sei davon gebraust, schildert die 78-Jährige. "Sie sagte, ich dürfe den Hund nicht behalten. Es war wie eine Entführung“, so Sylvia H.
Ihre Widersacherin will den Sachverhalt auf Anfrage des KURIER nicht kommentieren. Nur soviel: "Das Tier gehört am Papier mir.“
Den Streit werden nun Gerichte klären müssen. Wie Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt erklärt, sei der Polizeibericht zu dem Sachverhalt am 11. März eingelangt. Man habe aber von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß Paragraf 197a StPO abgesehen, "weil die Prüfung keinen Anfangsverdacht einer Straftat ergeben hat, sondern eine zivilrechtliche Streitigkeit vorliegt“.
Einigen sich die Züchterinnen nicht, muss die Causa ein Zivilgericht klären.
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