1,2 Millionen Euro erschlichen? Schuldsprüche in Prozess um Testamentsbetrug
Symbolbild
In Wiener Neustadt sind am Dienstag in einem Prozess um einen Testamentsbetrug drei Schuldsprüche erfolgt. Die 45-jährige Erstangeklagte - sie soll sich mehr als 1,2 Millionen Euro erschlichen haben - erhielt laut Gerichtsangaben viereinhalb Jahre Haft wegen schweren Betrugs. Zwei Helfer wurden als Beitragstäter angesehen und fassten ebenfalls Haftstrafen aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen die Hauptbeschuldigte war auch wegen Mordverdachts ermittelt worden.
Die Erstangeklagte hatte den im Wiener Umland lebenden Pensionisten 2015 im Rahmen ihrer Tätigkeit als Masseurin kennengelernt. In der Folge entwickelte sich zwischen den beiden eine Beziehung, 2019 übernahm die Hauptbeschuldigte dann die Pflege des betagten Unternehmers. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft machte sich die heute 45-Jährige bereits damals die Hoffnung auf ein Erbe. Für den Pensionisten dürfte jedoch der Entschluss festgestanden haben, sein Vermögen der Gemeinde zu vermachen.
Doppelgänger wurde engagiert und bezahlt
2020 schmiedete die von Astrid Wagner verteidigte Erstangeklagte dann laut Vorwurf den Plan, das Testament des Unternehmers zu fälschen. Mithilfe des Zweitangeklagten soll die 45-Jährige einen noch nicht ausgeforschten Doppelgänger engagiert haben, der ihrem bereits auf den Rollator angewiesenen Schützling ähnlich gesehen habe. Mit diesem soll die nunmehrige Beschuldigte zu einem Notar gegangen sein, um die Errichtung eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall über eine Liegenschaft im Wert von etwa 250.000 Euro zu erwirken. Bei dem Termin am 17. November 2020 ließ sich die 45-Jährige auch schriftlich als Alleinerbin einsetzen. Der Doppelgänger erhielt für sein Mitwirken zunächst 20.000 Euro, später wurde auch seine Forderung nach weiteren 100.000 Euro erfüllt.
Im Februar 2021 starb der betagte Unternehmer. Die heute 45-Jährige erhielt den Nachlass von zumindest 1.235.500 Euro, weil sie sich im Verlassenschaftsverfahren mit Verweis auf das Testament vom 17. November 2020 als Alleinerbin präsentierte.
Mordermittlungen wurden im März eingestellt
Im August 2025 begannen die Ermittlungen nach einer Anzeige. Erhebungen wegen des Verdachts des Mordes kamen ins Rollen. Die Obduktion sowie ein toxikologisches Gutachten brachten jedoch keine Hinweise auf Fremdverschulden. Das Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts wurde daher am 16. März eingestellt. In Sachen Testamentsfälschung belastend für die 45-Jährige war jedoch, dass das vom Doppelgänger beim Notar Geschriebene laut der Handschriftenuntersuchung des Bundeskriminalamts nicht mit den Vergleichsunterschriften des verstorbenen Unternehmers übereinstimmte.
Zweit- und Drittangeklagter wurden am Dienstag nicht rechtskräftig wegen schweren Betruges als Beitragstäter verurteilt. Der 70-jährige Zweitangeklagte - er weist insgesamt elf einschlägige Vorstrafen auf - soll den Doppelgänger vermittelt haben und erhielt fünf Jahre und vier Monate Haft. Der von Sascha Flatz verteidigte 63-jährige Drittangeklagte soll die Hauptbeschuldigte und den Doppelgänger zum Notar chauffiert und beim Termin begleitet haben - im Prozess setzte es dafür eine teilbedingte Haftstrafe von drei Jahren, wobei ein Jahr unbedingt ausgesprochen wurde.
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