Disco-Brand: Besitzer hat vorher gegoogelt, wie man Feuer legt

Disco-Brand: Besitzer hat vorher gegoogelt, wie man Feuer legt
Die Besitzerfamilie soll hinter einer Brandstiftung in einem Lokal stecken. Sie wollten die Tat vertuschen, hatten aber einen großen Fehler gemacht.

Es war an einem Freitag Anfang Februar, als in einer Gemeinde im nördlichen Niederösterreich die Sirenen heulten. Aus einer Disco drangen dichte Rauchschwaden, 64 Feuerwehrleute konnten die Flammen schließlich löschen.

Der Brand vernichtete das Inventar, die Schadenssumme beträgt laut Polizei etwa eine Million Euro. Nun steht aber auch fest, dass nicht etwa ein technischer Defekt das Feuer ausgelöst hatte. Ermittler des Landeskriminalamtes Niederösterreich sind sich sicher, es sich um Brandstiftung gehandelt hat.

Dann die Überraschung: Eine 79-Jährige gab an die Brandstifterin zu sein. Die Fahnder waren skeptisch. Für sie stand rasch fest, dass die betagte 79-Jährige für die Brandstiftung gar nicht in Frage kommen könnte. Auf Grund einer Beeinträchtigung wäre der Abgang über die vielen Treppen zur Disco und dem dort entstanden Brandherd unmöglich gewesen.

Verräterische Spuren im Internet

Deshalb konzentrierte sich die Kripo auf den 45-jährigen Betreiber und seine Frau (47). Den Verdächtigen wurden Handys und Computer abgenommen und einer datenforensischen Untersuchung unterzogen. 

Dabei wurden die Kriminalisten fündig. Wenige Tage vor dem Millionenfeuer wurden verdächtige Abfragen über die Suchserver im Internet getätigt. 

Gegoogelt wurden beispielsweise Begriffe wie Brandstiftung, Fingerabdrücke auf Glas und andere verräterische Begriffe. Mit diesen Ermittlungsergebnissen konfrontiert, legte der Disco-Betreiber ein Geständnis ab und zeigte sich Großteils geständig. Die 79-Jährige erklärte, dass sie die Schuld zunächst auf sich nehmen wollte, um ihren Sohn vor den Konsequenzen zu schützen.

Der 45-Jährige wurde wegen Brandstiftung und versuchten schweren Betruges angezeigt, seine Frau kassierte ebenfalls eine Anzeige und auch der Pensionistin droht nun ein Verfahren wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung.

 

Kommentare