Der nächste Anlauf: Wieder Antrag auf bedingte Entlassung von Josef Fritzl

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90-Jähriger leidet unter Demenzerkrankung. Für seine Anwältin geht von ihm keine Gefahr mehr aus.

Die Wiener Strafverteidigerin Astrid Wagner hat am Landesgericht Krems erneut einen Antrag auf bedingte vorzeitige Entlassung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilten Josef F. eingebracht. Seit dem Jahr 2023 beschäftigen ähnliche Anträge bereits die Justiz.

Beim inzwischen 90-Jährigen, der unter einer Demenzerkrankung leidet, seien alle Anforderungen für eine Freilassung gegeben, sagte Wagner der APA am Sonntag.

In einem ersten Schritt sollen zumindest Entlassungsvorbereitungen eingeleitet werden, hieß es von Seiten der Anwältin. "Von ihm geht laut gerichtsmedizinischen Gutachten keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr aus. Die Mindeststrafe von 15 Jahren hat mein Mandant verbüßt. Nach einer entsprechenden Vorbereitung steht einer Entlassung nichts mehr im Wege“, argumentiert Wagner.

In Normalvollzug verlegt

Begleitete Freigänge oder andere Maßnahmen zur Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit habe es bisher nicht gegeben, kritisiert sie.

Richtersenat war gegen generelle bedingte Entlassung

Josef F. war im Mai 2024 vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt worden - fußend auf einem Beschluss eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug verneint.

Der Inzestfall war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. 

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