„Bin ein anständiger Mensch“: Künstler will kein Nazi sein

Der Maler nimmt mit einem gut gefüllten Papiersackerl Platz auf der Anklagebank im Landesgericht für Strafsachen in Wien. Darin enthalten: Bücher. Oder eher vermeintliche Beweismittel. Denn in den Büchern mit Titeln wie „Der erste Holocaust“ geht es darum, dass der Holocaust an sechs Millionen Juden so gar nicht stattgefunden habe. Dass es die Juden gewesen seien, die Deutschland den Krieg erklärten.
Blog-Eintrag
Entsprechende Ergüsse verbreitete der Mann auch im vergangenen März in einem Blog. Der Betreiber löschte den Beitrag zwar, dennoch wurde er 195-mal kommentiert. Die Staatsanwältin wirft dem 73-Jährigen Wiederbetätigung vor.
„Ich bin kein Nazi“, erklärt der Niederösterreicher. „Ich habe selbst jüdische Verwandte.“ Er habe das zwar geschrieben, sei aber „entsetzt, wie das ausgelegt wurde.“ Er sei schließlich als anständiger Mensch erzogen worden.
Der Eintrag sei „provokant“ gewesen. „Aber in Diskussionen will ich oft die Gegenmeinung bringen.“ Welche Gegenmeinung?, hakt der Richter nach. „Ich zeige Ihnen das Buch“, bietet der Künstler, der auch einen Professorentitel trägt, an. Die betreffenden Zeitungsartikel, aus denen er sein „Wissen“ schöpfte, habe er leider nicht dabei. „Aber das ist alles journalistisch erwiesen.“
Spaltung
Mehrfach versucht der Richter den Künstler, zur Sache zu befragen. Mit wenig Erfolg. „Ich bin erschüttert, dass ich hier überhaupt sitze. Die Spaltung der Gesellschaft in der letzten Zeit lehne ich ab. Sobald man etwas gegen das System sagt, wird es falsch ausgelegt“, brüskiert sich der Mann.
Sein Verfahrenshelfer („er ist ein Pensionist mit äußerst schmaler Pension“) betont, dass sein Mandant aus Büchern zitiert habe. Zitierungshinweise hatte der Mann allerdings vergessen.
Mehrfach betont der Angeklagte, dass er gar kein Nazi sein könne – schließlich habe er den mittlerweile verstorbenen Holocaust-Überlebenden Rudolf Gelbard täglich mit dem Auto nach Hause gebracht. Zudem sei er „ein bisschen ein verwirrter Geist. Deswegen liebe ich auch die stille Welt des Pinsels.“
Urteil: Zwei Jahre bedingte Haft; rechtskräftig.
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