Aus Tierpark entkommene Luchse griffen Hund an

Die Art als Ganze gilt nach der IUCN als "nicht gefährdet". Die Jagd auf Luchse ist aber in den meisten Staaten wie auch in Österreich, Deutschland und der Schweiz entweder verboten oder streng reguliert.
Ein Abschuss des Muttertiers und ihres Jungen gilt derzeit als absolute Notlösung.

Seit 28. Juli sind zwei Luchse aus dem Tierpark Buchenberg in Waidhofen an der Ybbs (NÖ) abgängig. Die an sich scheuen Tiere wurden seit ihrer Flucht mehrmals von Wanderern gesichtet. Ein Angriff auf einen angeleinten Hund am vergangenen Freitag führte zu einer Empfehlung des Stadtmagistrats, das Areal zu meiden. Der Bürgermeister, Werner Krammer, stellte einen Abschuss als Notlösung in den Raum.

Konkret ersuchte der Waidhofner Bürgermeister Krammer laut eines Beitrags auf seiner Facebookseite von Samstag die Landesregierung und die Landespolizeidirektion zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Abschuss der entflohenen Luchse möglich wäre. Kurz darauf wurde von einem besorgten Bürger eine Petition ins Leben gerufen, die Luchse unter keinen Umständen abschießen zu lassen. Bis Montagmittag unterzeichneten diese knapp über 500 Personen.

Abschuss nur im äußersten Fall

Der Büroleiter des Bürgermeisters, Etlinger Christoph, betonte auf Nachfrage der APA, dass ein Abschuss der Luchse - ein Muttertier und ihr Junges - nur im äußersten Fall eine Option wäre. "Wir wollen sämtliche Szenarien vorbereitet haben, um im Falle des Falles rechtlich abgesichert zu sein. Es ist sicherlich nicht der Wunsch von irgendjemanden, es soweit kommen zu lassen." Das beliebte Waidhofner Freizeitareal soll auf Empfehlung der Stadt bis zur Behebung des Problems nicht betreten werden. Entsprechende Hinweisschilder wurden angebracht. "Der Tierpark- und Tourismusbetrieb ist jedoch nach wie vor aufrecht", betonte Tierparkbetreiber Andreas Plachy im Gespräch mit der APA.

Anlass für die drastischen Überlegungen der Stadt Waidhofen an der Ybbs war eine am vergangenen Freitag verübte Attacke der Luchsmutter auf einen angeleinten Hund. Die Besitzer des Hundes schilderten auf der Facebookseite von Werner Krammer, dass der Luchs den Hund frontal angegriffen habe, wodurch er ihm mittels mehrerer Bisse Verletzungen im Gesichtsbereich zufügte. Erst mehrere Hiebe hätten zur Folge gehabt, dass der Luchs vom Hund abließ und in der Nähe abwartend stehen blieb.

Keine Gefahr für Menschen

Christian Fuxjäger, Luchs-Experte aus dem Nationalpark Kalkalpen betonte in einem Videointerview mit Ybbstalnews.at, dass von einem Luchs für Menschen überhaupt keine Gefahr ausgehe. Zwischenfälle würden stets Hunde betreffen, weshalb er empfiehlt, den Buchenberg vorerst nicht mit den Vierbeinern zu bewandern.

Der Experte wurde mittlerweile von den Tierparkbetreibern für die Suche nach den entflohenen Luchsen hinzugezogen. Bisherige Fang- und Betäubungsversuche scheiterten. So hatte der Betreiber des Tierparks das Muttertier mit einem Betäubungsgewehr getroffen, nur setzte die Wirkung erst ein, als der Luchs wieder verschwunden war. Mittlerweile sind laut Etlinger vier Lebendfallen aufgestellt - zwei weitere seien bereits angefordert worden.

Wann und ob die Luchse gefangen werden können, war für den Tierparkbetreiber Plachy im Gespräch mit der APA schwer zu sagen. Der hinzugezogene Experte Fuxjäger berichtete jedenfalls von einem ähnlichen Fall, wo es über ein Jahr gedauert hatte, bis ein entlaufener Luchs eingefangen werden konnte. Derzeit dürften sich die beiden flüchtigen Raubkatzen in unwegsamem Gelände aufhalten. "Wir hoffen, dass sie bald wieder in begehbarem Gelände auftauchen und wir sie demnächst fangen können. Eventuell kommen sie auch freiwillig zurück oder wandern in ein anderes Gebiet ab", erläuterte Plachy. Aus Hunger dürfte das Mutter-Kind-Gespann jedoch wohl kaum zurückkommen, schließlich gelangen der Luchsmutter bereits mehrere Risse, wie Kadaverfunde belegten.

Durch Loch im Zaun entkommen

Sollten die Luchse nicht innerhalb von 42 Tagen seit ihrem Ausbruch gefangen werden, sind sie nicht länger im Besitz des Tierparks Buchenberg - sie wären laut dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch fortan Wildtiere und unterlägen dem Niederösterreichischen Jagdgesetz. Laut diesem darf ein Luchs nicht bejagt werden. Mit einer Ausnahmegenehmigung des Landes wäre ein Abschuss des Tieres aber möglich. Tierparkbetreiber Plachy konnte sich nicht vorstellen, dass es soweit kommt, doch "im Falle des Falles würde ich einen Abschuss nicht gutheißen."

Das Luchsjunge dürfte laut Plachy durch ein kleines Loch im Zaun des Geheges entkommen sein. Eventuell wurde dieses von jemandem aufgezwickt. Die Mutter dürfte in der Folge - eventuell aus Angst um ihr Junges - über den Zaun gesprungen sein. Zwei weitere Luchse verblieben im Gehege.

Dass die beiden flüchtigen Raubkatzen die Anwesenheit von Menschen gewöhnt sind und wohl tatsächlich für Menschen keine Gefahr darstellen, zeigt ein Privatvideo: Die filmende Person kann auf etwa drei bis fünf Meter an die Luchse herantreten und reden, ohne dass sich die beiden sonderlich gestört fühlen - die Mutter pflegt seelenruhig das Fell ihres Jungtiers.

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