240.000 Euro verschwunden: Bestahl enge Freundin eine 92-Jährige?
Es war eine enge Freundschaft, die sich zwischen der Angeklagten und einer Pensionistin aus dem Bezirk Wiener Neustadt entwickelt hatte. Zunächst war die 48-Jährige als Pflegerin ihres Ehemannes ins Haus gekommen, nach dessen Tod kümmerte sie sich weiterhin um die heute 92-Jährige. Sie erledigte Einkäufe, brachte die Seniorin zu Arztterminen und kochte für sie.
„Sie wurde wie eine Ersatz-Großmutter für mich. Ich habe sie Oma genannt und meine Kinder haben das auch getan“, schildert die 48-Jährige am Landesgericht Wiener Neustadt. Dort sitzt sie vor einem Schöffensenat, weil sie „Omas“ Vertrauen schamlos ausgenutzt haben soll. Das wirft ihr die 92-Jährige mittlerweile nämlich vor. Mehr als 240.000 Euro habe sie von Konten und Spardepots für sich abgezweigt, um unter anderem mehrere Autos und ein Grundstück zu kaufen.
Schriftliche Vollmacht
All das sei nicht nur im Wissen, sondern auf ausdrücklichen Wunsch der Pensionistin passiert, beteuert die Angeklagte. Tatsächlich existiert eine schriftliche Bevollmächtigung, über die Vermögenswerte zu verfügen. „Diesen Vertrag hat sie aber im ganzen Ermittlungsverfahren nicht erwähnt, erst danach plötzlich vorgelegt. Das wäre doch das Erste, das eine Unschuldige herzeigen würde“, ist der Staatsanwalt misstrauisch. Jedenfalls habe sie die im guten Glauben eingeräumte Vollmacht aber missbraucht.
Doch die 48-Jährige bleibt dabei: „Die Oma wollte immer wieder Einkäufe für mich bezahlen, aber mir war das unangenehm. Dann war sie beleidigt, darum habe ich zugestimmt, dass sie zahlt.“ Auch als Erbin sei sie von der 92-Jährigen eingesetzt worden.
Zur Ladung weiterer Zeugen wird der Prozess vertagt.
Kommentare