Terroranschlag in Villach: Faschingsgilde will Schadenersatz

Eine Gruppe von Menschen in Karnevalskostümen steht auf einer Bühne in Villach, 2024.
Narren wollen sich dem Verfahren gegen Attentäter als Privatbeteiligte anschließen und fordern sechsstelligen Betrag.

Die Villacher Faschingsgilde fordert nach dem Terroranschlag vom vergangenen Februar Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.

Die Narren hatten einen Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss im Verfahren gegen den mutmaßlichen Attentäter gestellt - dieser Antrag wurde aber von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, bestätigte das Landesgericht am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Kronen Zeitung. In den kommenden Tagen wird das Gericht selbst über den Antrag entscheiden.

Der Terroranschlag hatte sich am 15. Februar 2025 in der Villacher Innenstadt ereignet. Ein 23-jähriger Syrer stach gezielt auf Männer und männliche Jugendliche ein, tötete einen 14-Jährigen und verletzte weitere fünf Personen teils lebensgefährlich. 

Er wurde erst von einem syrischen Essenszusteller gestoppt, der ihn mit dem Auto anfuhr, der 23-Jährige wurde festgenommen. Gegen ihn wurde mittlerweile wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und terroristischer Vereinigung Anklage erhoben.

Gezerre um Faschingssitzungen

Der Anschlag passierte zur Faschingszeit in der Kärntner Narrenmetropole. Eine Faschingssitzung, die am Abend nach der Tat in Villach gestartet worden war, wurde abgebrochen. 

Zwei Tage nach dem Terrorakt hatte die Faschingsgilde erklärt, die Fernsehaufzeichnungen der Sitzungen würden wie geplant stattfinden. Zuerst stand auch noch im Raum, auch den traditionellen Villacher Faschingsumzug abzuhalten, wenn auch mit geänderter Route - denn die übliche hätte direkt am Tatort vorbeigeführt. Erst nach weiteren zwei Tagen war man zu dem Entschluss gekommen, die Sitzungen und den Umzug abzusagen.

"Kaufmännischer Sorgfaltspflicht"

Laut offiziellen Angaben wollte sich die Villacher Faschingsgilde dem Verfahren nun mit einem sechsstelligen Betrag anschließen. Die Gilde begründete den Schritt in einem Statement gegenüber der Kleinen Zeitung mit "kaufmännischer Sorgfaltspflicht": Man sei "dazu verpflichtet, einen wirtschaftlich entstandenen Schaden gegenüber dem mutmaßlichen Täter" geltend zu machen.

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