Kärntner Krankenpflegerin von Tötungsvorwurf freigesprochen
Symbolbild
Eine 24 Jahre alte, diplomierte Krankenpflegerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr in einem Strafantrag vorgeworfen, für den Tod einer 85 Jahre alten Frau verantwortlich zu sein. Diese war im November 2025 an einem tödlichen Herz-Kreislaufversagen sowie einer Sepsis gestorben, nachdem sie eine zu hohe Dosis eines Medikaments eingenommen hatte.
Das Beweisverfahren - Zeugenaussagen, dokumentierte Besuche des mobilen Pflegediensts und Bilder der Medikamentendispenser - widersprachen sich derart, dass Richterin Sabine Götz einen Freispruch im Zweifel fällte. Staatsanwältin Daniela Zupanc gab keine Erklärung ab.
Verwirrung um Tablettengabe
Die Angeklagte - laut ihren Kolleginnen und Kollegen äußerst gewissenhaft - schloss aus, dass sie das einmal wöchentlich verordnete Ebetrexat versehentlich täglich in den alle zwei Wochen von einer Krankenpflegerin zu befüllenden Dispenser gegeben hatte. Die Patientin selbst hatte die Medikation wenige Wochen vor ihrem Tod selbstständig geändert, allerdings reduziert. Ihr Hausarzt ließ die Dosis dann wieder erhöhen. Er gab an, kurz vor dem Tod der Patientin Tabletten aus der Schachtel genommen zu haben. Die Patientin habe ihm von einem nicht dokumentierten Besuch einer Krankenpflegerin berichtet, die den Medikamentendispenser befüllt habe. Und die ohnehin nicht vollständige Dokumentation über die Besuche einer Kollegin der Angeklagten passte nicht recht mit ihren Aussagen zusammen.
„Wir wissen nicht, wer wann was dispensiert hat“, fasste die Verteidigerin zusammen. Und Richterin Götz erklärte, dass es zwar Indizien gebe, dass die Angeklagte die Medikamente versehentlich falsch in die Schachtel getan haben könnte, dies aber nicht für einen Schuldspruch reiche.
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