Kärntner erstickte bei Sex-Praktik: Strafe für Beschuldigten erhöht

Erstgericht in Klagenfurt hatte Pensionisten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt; Oberlandesgericht sah jedoch grob fahrlässige Tötung gegeben.
Justizemblem an einer Wand

Nachdem sein Sexualpartner in Kärnten bei der Vornahme einer Sex-Praktik gestorben war, gibt es nun eine höhere Strafe für den beschuldigten Pensionisten.

Nachdem das Landesgericht Klagenfurt den Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte, sah das Oberlandesgericht (OLG) Graz eine grob fahrlässige Tötung gegeben.

Zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen von je sieben Euro (1.400 Euro gesamt) kommen nun auch drei Monate bedingt hinzu, teilte das OLG Graz am Dienstag mit.

Würgen mit einem Knebel

Der Angeklagte hatte mit dem Opfer eine flüchtige Beziehung, die beiden probierten dabei verschiedene Sexualpraktiken aus - unter anderem das gegenseitige Würgen mit einem Knebel. Am Tag des Vorfalls legte das Opfer laut Strafantrag den Knebel selbst an, der Angeklagte zog daran.

Schließlich erschlaffte der Körper des Opfers, der Mann fiel nach vorne und blieb liegen. Dem Pensionisten wurde vorgeworfen, dass er seinen Partner ohnmächtig und auf dem Bauch liegend zurückgelassen hatte, woraufhin dieser starb. Der Angeklagte hatte stets beteuert, dass sein Partner noch lebte, als er ihn verließ.

In der ersten Verhandlung hatte der Richter eine fahrlässige Tötung gesehen, eine grobe Fahrlässigkeit jedoch nicht: Das Opfer sei "mit erheblicher Selbstbeteiligung" zu Tode gekommen. Das OLG sah das - nachdem die Staatsanwaltschaft berufen hatte - jedoch anders: "Die Tat wurde rechtlich als grob fahrlässige Tötung wegen ungewöhnlicher Sorgfaltswidrigkeit qualifiziert", hieß es auf APA-Anfrage. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Kommentare