87 Abschüsse: Kritik an Goldschakal-Jagd wächst
Kärnten: Gericht erklärt Goldschakal-Jagd und Vogelfallen als rechtswidrig – 87 Abschüsse in Saison 2024/25.
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat die Jagd auf den Goldschakal sowie den Einsatz von Wildvogel-Fallen in Kärnten als rechtswidrig eingestuft. Die Jagdpraxis verstoße gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union, teilte die Organisation Tierschutz Austria mit.
Demnach werde der Goldschakal in Kärnten „massiv bejagt“. Allein im Jagdjahr 2024/25 seien insgesamt 87 Tiere getötet worden. Laut Aussendung seien zentrale Voraussetzungen des EU-Rechts nicht erfüllt. So sei die Regelung zu Jagd- und Schonzeiten von 1. Oktober bis 15. März ohne ein erforderliches systematisches Monitoring erlassen worden, das Rückschlüsse auf Größe und Zustand der Population ermöglichen soll.
Auch die eingesetzten Fanggeräte für Krähen, Eichelhäher und Habichte wurden kritisiert. Diese seien nicht selektiv, wodurch sich auch andere Vogelarten darin verfangen könnten. Genannt werden etwa ganzjährig geschonte Greifvögel. Zudem sei die Verletzungsgefahr für die gefangenen Tiere erheblich.
„Kärnten muss seine Jagdgesetze jetzt endlich rechtskonform gestalten“, sagte Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kärntner Landesregierung kann innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen.
Aus dem Büro von Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) hieß es, man nehme die Entscheidung „natürlich zur Kenntnis“, sei aber „fachlich anderer Meinung“. Von Landesseite werde nun „an einer möglichen Nachfolgeregelung gearbeitet“.
Kommentare