Jägerin schoss auf Soldaten: Gutachten bringt neue Wende

Die 68-Jährige hatte sich durch die Männer im Tarnanzug unsicher und bedroht gefühlt, und deswegen einen Schuss abgegeben. „Die Kugel pfiff über unsere Köpfe hinweg“, berichtete später einer der beteiligten Soldaten.
Die Causa beschäftigt die Kärntner Justiz bereits seit September. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden dann aber rasch eingestellt – die Angst der Frau sei nachvollziehbar gewesen, hieß es damals.
Die Einstellung des Verfahrens wollte die deutsche Bundeswehr aber nicht auf sich sitzen lassen und forderte in einem Fortsetzungsantrag, dass der Fall noch näher untersucht werden müsste.
Staatsanwaltschaft leitete Verfahren gegen Jägerin ein
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt leitete daraufhin erneut ein Verfahren wegen Verdachts der gefährlichen Drohung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit gegen die besagte Jägerin ein.
Nun soll ein Waffengutachten mehr Klarheit bringen, wie die Kronen Zeitung berichtet. Hätte durch den Schuss jemand verletzt oder gar getötet werden können?
"Keine Gefahr für Leib und Leben"
Markus Kitz, Sprecher der Anklagebehörde, betont, dass ein Warnschuss zwar nicht die Regel sei, seiner Einschätzung nach aber keine Gefahr für Leib und Leben der Bundeswehrsoldaten bestanden hätte. Die Wahrscheinlichkeit steigt demnach wieder, was eine Einstellung des Verfahrens betrifft.
Auch dagegen könnte die deutsche Bundeswehr sich abermals wehren und erneut einen Fortsetzungsantrag einbringen. Darüber müsste dann das Landesgericht Klagenfurt entscheiden. Dieses ist bisher nicht in den Fall eingebunden, da die Staatsanwaltschaft von sich aus die Ermittlungen wieder aufgenommen hatte, heißt es in dem Medienbericht.
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