Hakenkreuze auf Zellenwand gezeichnet: Haftstrafe für Kärntner

Vorbestrafter 36-Jähriger wurde wegen Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.
++ THEMENBILD ++ KÄRNTEN: LANDESGERICHT KLAGENFURT

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Donnerstag ein 36-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Bei dem Mann waren NS-Devotionalien gefunden worden, er hatte Hitlerbilder am Handy und trug eine Halskette mit der Aufschrift „Geheime Staatspolizei“. Und: Während seiner Untersuchungshaft wegen dieser Vorwürfe zeichnete er mehrere Bilder mit Nazisymbolen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig

Ein Facebook-Profilbild hatte die Polizei vergangenes Jahr auf die Spur des Angeklagten gebracht. Darauf trug er deutlich sichtbar die Halskette mit der einschlägigen Aufschrift und einem Reichsadler. 

„Bei der folgenden Hausdurchsuchung wurde relativ schnell klar, dass das kein unpassender Ausrutscher, sondern von einer NS-Gesinnung getragen war“, sagte Staatsanwältin Heidrun Kulterer. Als der nun Angeklagte der Polizei die Tür öffnete, trug er nach wie vor die Halskette, im Fernsehen lief just zu diesem Zeitpunkt eine Dokumentation über die Waffen-SS. In der Wohnung gefunden wurden ein Patch mit Eisernem Kreuz und Hakenkreuz, eine mehr als ein Meter lange Hakenkreuzfahne und ein Foto der Cousine des 36-Jährigen, auf dem sie mit einer Wachsfigur von Adolf Hitler posiert - auf die Rückseite hatte der Angeklagte unter anderem „Sieg heil“ (sic!) geschrieben. 

Grabstein für Juden gezeichnet 

Schließlich wurde der mehrfach vorbestrafte Mann in Untersuchungshaft genommen - er hatte nämlich während des laufenden Ermittlungsverfahrens ein anderes Profilbild gepostet, das er mit dem der SS-Wahlspruch „Meine Ehre heißt Treue“ versehen hatte.

Damit aber nicht genug, denn während seiner Haft zeichnete der 36-Jährige mehrere Bilder: Unter anderem einen Reichsadler, zwei Hakenkreuze und einen Grabstein mit der Aufschrift „Der Jude 1933-1945“, immer wieder fanden sich die Aufschriften „Blut und Ehre“ und die Zahlenkombination 88 (zwei Mal der achte Buchstabe des Alphabets, Abkürzung für „Heil Hitler“, Anm.). 

Er bekenne sich schuldig, gab der Mann vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl an - woraufhin dieser sich ein genaueres Bild von der Gesinnung des Kärntners machen wollte. Doch dabei wich der Angeklagte immer wieder von seinem angekündigten vollinhaltlichen Geständnis ab. 

Das Foto seiner Cousine habe er „ganz einfach kommentiert“, er habe nie etwas Bestimmtes ausdrücken wollen damit. Außerdem: „Ich habe mich nie in der Öffentlichkeit geäußert.“ „Naja, die Halskette haben Sie schon öffentlich getragen?“, bohrte der Richter nach, woraufhin der Angeklagte meinte, er habe nicht gewusst, dass das strafbar sei. 

„Himmler88“ als Passwort 

Die NS-Devotionalien hätten seinem Opa gehört, er habe sie nach dessen Tod „einfach mitgenommen“ und in seiner Wohnung aufbewahrt. Er habe den Nationalsozialismus niemals gutgeheißen, versicherte der 36-Jährige. 

Aber wie war es dann zu den Zeichnungen in der Justizanstalt gekommen, wollte die beisitzende Richterin Ute Lambauer wissen. „Wir haben alle gezeichnet“, antwortete der 36-Jährige. „Sie wollen sagen, Sie heißen das nicht gut und zeichnen so etwas?“, hakte die Richterin etwas ungläubig nach. „Sie können doch nicht einfach sagen, dass Ihnen das einfach so passiert ist.“

Auf die Frage, warum er ausgerechnet „Himmler88“ als sein Facebook-Passwort gewählt hatte, wollte der Mann dann schließlich nicht mehr antworten. 

Zur Strafbemessung erklärte Richter Liebhauser-Karl, die Geschworenen - die den Mann einstimmig für schuldig befunden hatten - hätten sein Geständnis auch als solches gewertet: „Auch wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ob Sie auch wirklich geläutert sind.“

Während das Geständnis mildernd ins Gewicht fiel, gab es allerdings einige Erschwerungsgründe: So war der 36-Jährige während zweier offener Probezeiten erneut straffällig geworden und hatte sogar während der U-Haft Straftaten begangen. Dennoch habe man ein Urteil „mit Augenmaß“ getroffen: „Damit Sie die Chance haben, doch noch die richtige Abzweigung zu nehmen.“ Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. 

Kommentare