Wilderer-Prozess in Eisenstadt: Eulen-Entführer kam nicht

Wilderer-Prozess in Eisenstadt:  Eulen-Entführer kam nicht
Zwei Nordburgenländer waren angeklagt, einer erschien nicht vor Gericht.

Einst waren sie gut befreundet, am Donnerstag waren sie gemeinsam am Landesgericht Eisenstadt geladen. Ihnen werden Eingriffe in fremdes Jagd- und Fischereirecht – kurz Wilderei – vorgeworfen. Erschienen ist nur der 36-jährige Erstangeklagte.

Ihm wird vorgeworfen, im Frühjahr 2019 mehrere Rehe, Hasen, einen Stieglitz sowie eine Stockente verbotener Weise erschossen zu haben. Die Anklage stützte sich vor allem auf die Aussagen des Zweitangeklagten, der sich krankheitsbedingt entschuldigen ließ. Er hätte sich wegen der Entführung von drei Steinkäuzen aus ihrem Nistkasten im Bezirk Neusiedl am See verantworten müssen. Diese hatte er laut Anklage in einem selbst gebauten Vogelkäfig untergebracht, bevor er sie wieder aussetzte.

Der Zweitangeklagte hatte gemeinsam mit dem 36-Jährigen 2019 in der Umgebung von Parndorf Schießübungen auf Dosen durchgeführt. Dabei soll der Erstangeklagte mit seinem Gewehr eine Stockente erschossen haben. Einen Hasen habe er mit dem Auto angefahren, den drei tot aufgefundenen Rehen konnte keine sichere Todesursache zugewiesen werden.

Auf die Frage, warum auf einem Handyfoto des Angeklagten der Kommentar „Illegal abgeschossener Hase“ zu lesen wäre, antwortete der Angesprochene, dieser müsse vom Zweitangeklagten stammen, der ihn damit belasten wollte. Mittlerweile sei das freundschaftliche Verhältnis der Männer „sehr zerrüttet“. Grund dafür seien gegenseitige Anschuldigungen nach mehreren Suchtgiftdelikten.

Verurteilt wurde der 36-Jährige wegen falscher Beweisaussage in einem Suchtgiftprozess. Angeklagter damals war der spätere mutmaßliche Eulen-Entführer. Der 36-Jährige erhielt 15 Monate, bedingt auf drei Jahre. Das Verfahren wegen Wilderei wurde ausgeschieden.

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