Warum im Burgenland 26.000 Waldbesitzer jetzt gefordert sind

Warum im Burgenland 26.000 Waldbesitzer jetzt gefordert sind
Die heimischen Wälder müssen sich an geänderte Rahmenbedingungen anpassen. Unterstützt wird das durch eine Novelle des Bundes, die unlängst beschlossen wurde.

Hätten Sie vermutet, dass in Österreich der Waldanteil an der Staatsfläche mit 47,9 Prozent größer ist als in Kanada (38,7 Prozent)?

Vier Millionen Hektar sind es insgesamt, auf das Burgenland entfallen 133.000. Das sind immerhin rund ein Drittel der Landesfläche, 80 Prozent davon sind hierzulande Hoch- und 20 Prozent Niederwald.

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Eine burgenländische Besonderheit sind die vielen klein strukturierten Wälder mit zahlreichen Eigentümer, was die Bewirtschaftung nicht unbedingt einfacher macht. Mit einer Novelle soll diese nun nachhaltiger werden und den Wald auf die Zukunft vorbereiten, kurzum: Er soll „klimafitter“ werden. Doch wie soll das geschafft werden?

In diesem Artikel lesen Sie:

  • Welche Projekte der burgenländische Waldverband gestartet hat
  • Wie man potenzielle Waldbrände bekämpfen möchte
  • Woran man sich ökologisch orientieren möchte
  • Welche neuen Forstausbildungen es gibt

Die beschlossene Novelle umfasst zwei wesentliche Neuerungen und einige Anpassungen: Zum einen wurde ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren eingeführt.

Und zweitens wird die Anlage von Agroforstflächen – Flächen, die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden – erleichtert. „Dazu gehören zum Beispiel Mehrnutzenhecken, die dafür sorgen, dass der Oberboden von Winderosion geschützt wird. Außerdem bieten sie Lebensräume für Insekten, Vögel und Säugetiere und fördern die Biodiversität“, weiß Nikolaus Berlakovich, Präsident der burgenländischen Landwirtschaftskammer.

Damit auch im Burgenland den 26.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern die Bewirtschaftung zum klimafitten Wald nähergebracht wird, wurde vom burgenländischen Waldverband heuer ein eigenes Projekt gestartet.

„Wenn wir möchten, dass der Wald auch unseren Enkelkindern noch ausreichend Schutz, Erholung und den Bau- und Brennstoff Holz liefern kann, braucht es aktiv gepflegte Wälder“, appelliert Berlakovich und sieht die Novelle als „zeitgemäßes, rechtliches Rüstzeug für den sinnvollen Umgang mit der wichtigen Ressource Wald.

Warum im Burgenland 26.000 Waldbesitzer jetzt gefordert sind

Nikolaus Berlakovich, burgenländische Landwirtschaftskammer

Doch was sind die konkreten Inhalte?

  • Anpassung an Klimawandel: Der Baumartenkatalog des Forstgesetzes kann künftig flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden und Maßnahmen für eine nachhaltige und klimawandelangepasste Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Mit der Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte wird die Umwandlung in standortangepasste Mischwälder zusätzlich erleichtert.
  • Waldbrandbekämpfung: Klimawandelbedingt nimmt die Anzahl der Waldbrände zu und stellt die Feuerwehren vor Herausforderungen. Um eine rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren durch den Bund sicherzustellen, werden ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung eingeführt.
  • Ökologische Orientierung: Die Bedeutung des Lebensraums wird im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion des Waldes wie auch in den Zielsetzungen der forstlichen Förderung explizit verankert. Weiters wird die Anlage von Agroforstflächen – Flächen die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden – erleichtert, siehe Mehrnutzenhecken. Der Götterbaum wird als invasive gebietsfremde Art künftig nicht mehr als forstlicher Bewuchs gelten. In Biotopschutzwäldern wird der Naturschutzbehörde in bestimmten Verwaltungsverfahren ein Anhörungsrecht eingeräumt.
  • Ausbildung: An der Forstfachschule Traunkirchen wird das Fach Ethikunterricht eingeführt. Darüber hinaus wird das Schuleintrittsalter zugunsten durchgehender Bildungswege adaptiert. Außerdem wird mit einem neuen Ausbildungsweg zur Forstassistentin/Forstassistenten der Nachwuchs an geeigneten Führungskräften für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellt. Die Bestimmungen dieser Dienststelle wurden ins Forstgesetz aufgenommen.

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