Vogelgrippe: Erster positiver Fall in Kleinbetrieb im Burgenland

Vogelgrippe-Fall im Burgenland
Betrieb mit 170 Tieren im Bezirk Neusiedl am See betroffen. Hühner, Enten und Gänse gekeult. Bund und Land mit Bekämpfungsmaßnahmen.

In einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See (Burgenland) wurde am Montag erstmals im heurigen Jahr bei gehaltenen Vögeln die Vogelgrippe nachgewiesen. Der betroffene Tierbestand umfasste rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse und Puten.

Nach dem Fund mehrerer verendeter Tiere wurde das zuständige Veterinäramt informiert. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestätigte den Verdacht. Der Betrieb wurde umgehend gesperrt.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) informierte Montagabend per Aussendung über den aktuellen Fall im Burgenland.

Die noch nicht verstorbenen Tiere des Betriebes wurden demnach bereits "tierschutzgerecht gekeult". Es wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von 10 Kilometern rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Laut Ministerium handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis in einer österreichischen Kleinhaltung in der aktuellen Vogelgrippe-Saison

Aktuelle Seuchenlage in Österreich

Seit Ende September 2025 gab es ausschließlich positive Fälle bei Wildvögel in mehreren Bundesländern bestätigt - darunter in Kärnten ( Bezirk Feldkirchen), Niederösterreich (Gmünd, Horn, Amstetten) und zuletzt in Oberösterreich (Bezirk Linz-Land). Die Nachweise betreffen vorwiegend Schwäne. Der Fall im Burgenland markiert nun den ersten Nachweis bei gehaltenen Tieren im heurigen Seuchenzug.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest wurden umgehend umfassende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, heißt es vonseiten des Ministeriums. Im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb werden alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und gegebenenfalls beprobt.

Keine Tiermärkte und Ausstellungen

Es gilt eine Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten, eine Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Gesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme, sowie die Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebes und einiges mehr. Außerdem gilt ein Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr. Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt.

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko ist eine dauerhafte Stallhaltung verpflichtend. Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren können davon ausgenommen werden, sofern alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

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