Thujen des Nachbarn: "Ich lebe im Bunker"

Eine Reihe von grünen, kegelförmigen Thuja-Bäumen vor einem Hintergrund aus Laubwald.
Am Mobilheimplatz in Donnerskirchen ist ein Streit zwischen Nachbarn entbrannt. Stein des Anstoßes: eine Thujen-Hecke.

„Von 140 Pächtern auf den zwei Mobilheimplätzen haben fünf ein Problem mit Nachbarn“, sagt ein früherer Mitarbeiter der Freizeit- und Tourismusbetriebsgesellschaft Donnerskirchen als Zeuge. Zu ihnen gehöre auch die wegen Sachbeschädigung angeklagte Frau U., die am Mittwoch im Saal 6 des Landesgerichts Eisenstadt Platz nimmt.

„Sie ist mit ihren Nachbarn recht unglücklich“, formuliert der Zeuge. „Ich lebe in einem Bunker“, sagt U. Die nachbarliche Thujenhecke sei viel höher als die erlaubten zwei Meter, verstelle ihr die Sicht und enthalte ihr die Sonne vor.

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Die 72-Jährige, die ihren Hauptwohnsitz am Mobilheimplatz hat, soll – so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – von Jänner bis März 2022 peu à peu die Thujenhecke des Nachbarn B. auf einer Länge von rund zehn Metern derart unsachgemäß abgeschnitten haben, dass der natürliche Zaun irreparabel beschädigt wurde.

Die Hecke stehe zwar auf Pachtgrund, gehöre aber de facto so lange B., bis dieser sein Mietverhältnis am Mobilheimplatz beende, erläutert der Zeuge. B. erstattete Anzeige gegen „Unbekannt“ und hat einen Schaden von fast 5.700 Euro geltend gemacht.

 

Dass Frau U. auf der Anklagebank sitzt, hat damit zu tun, dass sie die Tat angeblich einem anderen Nachbarn gestanden habe – was U. vehement zurückweist.

Überhaupt seien die Vorwürfe „absurd“, sagt die Dame, „ich war damals mit meiner Gesundheit beschäftigt“. Bandscheibenvorfälle hätten ihr das Absägen gar nicht erlaubt.

Viel Juristerei für ein paar Thujen

Um herauszufinden, wer den Thujen den Garaus gemacht hat, dreht die Justiz schon einige Runden: Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung von U. verlangte das Oberlandesgericht Wien die Einholung eines Gutachtens zur Schadenshöhe.

Der Gutachter kam auf 1.200 statt 5.700 Euro, der Vorwurf schrumpfte von schwerer auf einfache Sachbeschädigung. Richterin Doris Halper-Praunias verurteilt U. zu 320 Euro Geldstrafe und Übernahme der Verfahrenskosten von 150 Euro. Frau U. beruft, kündigt aber an, vielleicht noch zurückzuziehen.

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