Teilbedingte Haftstrafen für zwei Staatsverweigerer in Eisenstadt

Symbolbild
33 bzw. 21 Monate für zwei Männer. Sie bekannten sich nicht schuldig und verweigerten die Aussage. Beide unterstützten Pseudogericht und betrogen Mitglieder ihres Verein.

Zwei Staatsverweigerer sind am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu 33 bzw. 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Die beiden 59-jährigen Männer sollen das Pseudogericht Global Common Law Court unterstützt und über ihren Verein „Es ist Zeit“, dessen Präsident bzw. Rechnungsführer sie waren, 3.700 Mitglieder um rund 527.000 Euro betrogen haben. Sie bekannten sich vor Gericht nicht schuldig und verweigerten die Aussage.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf den Männern das Vergehen der staatsfeindlichen Verbindung und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor. Das Geschworenengericht sprach sie schuldig - ein Angeklagter wurde aber vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen. Der Präsident des Vereins wurde zu 33 Monaten, davon elf unbedingt, verurteilt. Der Rechnungsführer bekam 21 Monate, davon sieben unbedingt.

Sie sollen das „Fantasiegericht“ Global Common Law Court dabei unterstützt haben, in Österreich Fuß zu fassen. Dieses sei mit dem Ziel gegründet worden, „bestehende staatliche Einrichtungen infrage zu stellen und mittelfristig überhaupt zu verdrängen“, sagte der Staatsanwalt.

"Erpresserschreiben" verschickt

Die Angeklagten nahmen an Veranstaltungen und Seminaren teil und organisierten diese teilweise mit. Einer der Männer trat auch selbst als Vortragender auf und wurde zum „Richter“ ernannt, kurz bevor er aufgrund von Unstimmigkeiten seinen Austritt bekannt gab. 

Außerdem soll er zwei weiteren Mitgliedern dabei geholfen haben, „Erpresserschreiben“ zu verfassen, die an einen Rechtsanwalt, einen Bankdirektor, einen Versicherungs- und einen Immobilienmakler gingen. Die beiden Mitglieder forderten darin - selbst noch die Bezahlung schuldig - plötzlich ihrerseits Geld von den Empfängern und drohten andernfalls mit einer Eintragung in nationale und internationale Schuldenregister.

Der Verein „Es ist Zeit“ warb laut Staatsanwaltschaft damit, über eine Sammelforderung Pensionsansprüche aus der Haager Landkriegsordnung geltend zu machen und stellte seinen Mitgliedern somit Zahlungen in Aussicht. Eine Rechtsgrundlage für solche Forderungen gab es nicht - „es gab und gibt keine solche Chance, auch keine kleine“, betonte der Staatsanwalt. Die 3.700 Mitglieder hätten das aber geglaubt und deshalb Mitgliedsbeiträge eingezahlt, wodurch ein Schaden von rund 527.000 Euro entstanden sei.

"Anklage ohne Opfer"

Rechtsanwalt Werner Tomanek, der die beiden Angeklagten verteidigte, plädierte hingegen auf Freispruch. Es handle sich um eine „Anklage ohne Opfer“. Keiner der vernommenen Zeugen fühle sich betrogen, vielmehr seien sie freiwillig die Investition in den Verein eingegangen. Tomanek bezeichnete das Vorhaben der beiden Männer als „Startup“, von dem diese überzeugt gewesen seien. Immerhin hätten sie selbst Zeit und Geld investiert. 

Auch beim Vorwurf der staatsfeindlichen Verbindung sah er die Schuld der beiden Männer nicht bewiesen. „Keiner weiß, worüber bei den Seminaren geredet worden ist“, meinte Tomanek. Er könne sich nicht vorstellen, dass zwei 59-Jährige mit ihren Schreiben und Dokumenten die Republik erschüttern können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten gaben keine Erklärung ab.

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