SP-Parteitag: Felber darf nicht rein, wählbar ist er aber schon

Kaum war der KURIER-Artikel über das Bemühen des einfachen SPÖ-Mitglieds Berthold Felber, beim Bundesparteitag in Graz gegen Parteichef Andreas Babler anzutreten, erschienen, erhielt der 69-Jährige einen Brief von SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim.
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Darin wird die Einsetzung eines Schiedsgerichts abgelehnt, aber auch kundgetan, dass Felber am 11. November in Graz unter ähnlichen Vorzeichen wie beim außerordentlichen Bundesparteitag im Juni in Linz antreten darf. Der Sprecher der Wahlkommission werde „den Delegierten deine Kandidatur zur Kenntnis bringen“, heißt es im Brief.
Die Delegierten können Felber auch wählen, indem sie Babler auf dem Wahlvorschlag streichen und Felber eigenhändig dazuschreiben. Aber: Am Bundesparteitag teilnehmen und reden dürfe Felber nicht.
Felber wird daher nicht nach Graz kommen, aber seine beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängige Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen die Linzer Kür Bablers erweitern und nach dem 11. November auch die Grazer Wahl anfechten.
Der erste Termin vor dem Wiener Gericht steht schon fest: 22. Jänner.
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