Neuer RH-Bericht: Nationalpark Neusiedler See hat noch offene Aufgaben

Das Land Burgenland und die Nationalparkgesellschaft Neusiedler See-Seewinkel haben Empfehlungen aus einem Rechnungshof-Bericht aus dem Jahr 2020 teilweise umgesetzt. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Follow-up-Bericht hervor. Säumig sei das Land etwa noch bei der Vorschreibung der Messung der tatsächlichen Grundwasserentnahmen in der Region, zugesagt wurde die Erhaltung und Renaturierung der Salzlacken.
Konkret setzte das Land von den 13 überprüften Empfehlungen aus dem Vorbericht fünf zur Gänze und zwei teilweise um. Fünf Empfehlungen setzte es nicht um und die Umsetzung einer sagte es zu. Die Nationalparkgesellschaft setzte von 14 überprüften Empfehlungen sieben zur Gänze um, zwei teilweise und fünf nicht. Die Überprüfung des RH lief im Frühjahr 2024.
Umgesetzt wurden vom Land beispielsweise die Zielvereinbarungen für den Nationalparkdirektor, die Erweiterung des Nationalparkgebiets sowie neue Fristen für die Erstellung und Vorlage der Rechnungsabschlüsse und Voranschläge. Teilweise umgesetzt wurde der Grundwasserbewirtschaftungsplan Seewinkel. Nicht umgesetzt hat das Land die Vorschreibung der Messung der tatsächlichen Grundwasserentnahmen, zügige Verfahren zur Wiederverleihung der Wasserrechte und die räumliche Zusammenführung der Nationalparkgesellschaft. Zugesagt wurde die Erhaltung und Renaturierung der Salzlacken.
Grundwasserbewirtschaftungsplan nur teilweise umgesetzt
Von der Nationalparkgesellschaft wurden bereits der Managementplan, ein Forschungs- und Monitoringkonzept sowie die Umstellung des Rechnungswesens auf Doppik umgesetzt. Säumig ist man etwa noch bei der Übertragung des Jagdausübungsrechts auf die Nationalparkgesellschaft, der Behebung der Mängel beim Rinderstall und beim Gesamtkonzept zur gezielten Reduktion invasiver Arten. Die Empfehlung, dass Wasserwild in der Natur- und Bewahrungszone nicht bejagt wird, sei teilweise umgesetzt.
Empfohlen wurde dem Land vom RH, einen Grundwasserbewirtschaftungsplan für den Seewinkel mit Vorschlägen zur Verbesserung des Wasserhaushalts der Salzlacken und der Grundwassersituation zu erstellen. Dieser sollte zwei Szenarien umfassen - eines mit und eines ohne Zufuhr von Oberflächenwasser von außen in den Seewinkel. Zur Erhaltung und Renaturierung der Salzlacken sollen auf Basis des Projekts Pannonic Salt "umgehend Maßnahmen" gesetzt werden, um die Schutzgebiete langfristig zu bewahren.
Was die Entnahme von Wasser betrifft, empfahl der RH dem Land, die Einhaltung der Auflagen in den Wasserrechtsbescheiden nachvollziehbar und konsequent zu kontrollieren. Bei Verstößen seien Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Empfohlen wurde weiters, im Rahmen der wasserrechtlichen Bewilligung von Grundwasserentnahmen Wasseruhren verpflichtend vorzuschreiben. Damit soll festgestellt werden, ob die bewilligten Mengen eingehalten werden.
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