Drogengeschäfte unter Minderjährigen in der Nähe von Schulen
An mehreren Plätzen im Umfeld von Schulen wurde mit den Drogen gehandelt.
Von Gernot Heigl
Ein 14-jähriger Drogendealer verkaufte hunderte Ecstasy-Tabletten, Cannabiskraut und auch Kokain im Pinkafelder Schulpark sowie im Umfeld mehrerer Bildungsstätten. Es gab Dutzende minderjährige Abnehmer. Unlängst stand der Jugendliche vor dem Landesgericht Eisenstadt.
Mit Ecstasy-Tabletten (XTC) in einem Sackerl lief der Südburgenländer (14) über den Schulpark in Pinkafeld und versorgte Schülerinnen und Schüler unterschiedlichster Bildungsstätten, von Mittelschule bis HTL. Einerseits verkaufte er die Drogen zum Stückpreis von 10 bis 15 Euro, andererseits gab er sie gratis an Freunde weiter.
Die Abnehmer, großteils im Alter von 15 bis 16 Jahren, stammten aus dem Südburgenland beziehungsweise der angrenzenden Steiermark. Unter ihnen sind auch minderjährige Asylwerber, teils untergebracht in Kinderherbergen.
Mengen variierten
Mengenmäßig variierten die Verkäufe pro „Kunde“ von einigen wenigen XTC-Tabletten bis hin zu über 70 Stück. Beim Cannabis erstreckten sich die Portionen auf bis zu 40 Gramm pro Abnehmer. „In geringsten Mengen gab es auch Kokain im Angebot“, schildert ein Kriminalist.
Konsum
Laut dem Drogenmonitoring in Österreichs Abwässern ist Cannabis weiter die am häufigsten konsumierte verbotene Substanz – im Schnitt werden pro Tag 11 Gramm pro 1.000 Einwohner konsumiert. Zum Vergleich: Pro Tag wird pro 1.000 Einwohner 1,4 Gramm Kokain produziert – Tendenz steigend.
Durchschnitt pro Person
Ein Einwohner aus einer der 17 untersuchten Regionen trinkt laut den Daten im Schnitt täglich etwas mehr als ein Glas Wein, raucht drei bis vier Zigaretten und konsumiert 0,07 Joints sowie rund 1,5 Milligramm an aufputschenden Drogen.
Neben dem Schulpark konnten in Pinkafeld als Übergabeorte unter anderem die Bereiche rund um das STEP-Gästehaus, die Neue Mittelschule, die Berufsschule, die Schule für Sozialberufe sowie der Fußballplatz und das Hallenbad ermittelt werden. Dealerhandlungen fanden ebenso an verschiedenen Orten in Oberwart und Oberschützen statt.
Zur Anbahnung von Drogengeschäften kam es durch persönliche Kontakte oder aber häufig über Chats bei Instagram, WhatsApp oder Snapchat.
Unterstützt wurde der 14-Jährige dabei durch einen gleichaltrigen Freund, der Kunden über Social-Media-Kanäle anwarb. Als Gegenleistung für diese Vermittlerrolle gab es zwar kein Bargeld, aber beim Fortgehen und Feiern wurden ihm sämtliche Getränke bezahlt – im Laufe der Zeit im Gesamtwert von rund 400 Euro.
Überfall und Einkaufstour
Bei seinen Geschäften mit Ecstasy-Tabletten sei es laut dem jugendlichen Dealer Mitte 2024 auch zu einem gefährlichen Zwischenfall gekommen. Im Verhör sagte er, dass ihn minderjährige Asylwerber mit Schlägen und Abstechen bedroht und dabei auch ein Springmesser gezogen hätten. Daraufhin musste er ihnen alle 50 XTC-Pillen, die er in einem Plastiksackerl in der Hosentasche hatte, aushändigen. Aus Angst vor den Burschen habe er diesen Raub nicht angezeigt.
Erworben hat der minderjährige Südburgenländer seine Ware an Hotspots in Wien, wie etwa am Reumann- und am Karlsplatz. Um an die Treffpunkte zu kommen, nahm der Bursche den Bus. Innerhalb von fünf Monaten soll er dort von einem arabischen Dealer mindestens 300 Ecstasy-Tabletten, einfärbig pink oder auf einer Seite blau und auf der anderen lila, zum Stückpreis von zwei bis fünf Euro gekauft haben.
Cannabiskraut besorgte sich der Bursche bereits im Alter von 13 Jahren. Da er bis zum 14. Lebensjahr strafunmündig ist, wurden diese Vergehen in den Anklageschriften der Staatsanwaltschaft nicht angeführt. Sehr wohl aber der Besitz einer verbotenen Waffe, nämlich eines Messers mit einer Klingenlänge von knapp zehn Zentimetern und einem integrierten Schlagring als Griff – ein Geschenk von einem Wiener Suchtmittellieferanten.
Im Landesgericht Eisenstadt bekannte sich der jugendliche Südburgenländer schuldig. Als Motiv für seinen Drogenhandel gab er zu Protokoll: „Ich dachte, dass ich mir so mein Taschengeld aufbessern kann“, und fügte hinzu: „Das war alles ein Riesenfehler.“ Anschließend bat er um ein mildes Urteil, weil er seine begonnene Schulausbildung abschließen möchte.
Dieser Bitte kam die Richterin nach und setzte das Strafverfahren gegen ihn für zwei Jahre aus. Lässt sich der Jugendliche in diesem Zeitfenster nichts zuschulden kommen, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Unabhängig davon wurden aber Bewährungshilfe und ein Jugendcoaching für den jungen Mann angeordnet.
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