"Weil ich deppert bin": 22 Monate Haft für Nazi-Tattoos, Drogen und Waffen

Der Angeklagte zeigte vor Gericht wenig Reue – Schuldspruch.
Von Gernot Heigl
Ein 27-jähriger Südburgenländer stand in Eisenstadt wegen Nazi-Tattoos, Spice und illegaler Waffen vor Gericht. Vor den Geschworenen gab er ein Geständnis ab - und bestätigte seine zum Teil verstörenden Ansichten.
Sechs Vorstrafen wegen Körperverletzung, Suchtgift, gefährlicher Drohung und Vermögensdelikten scheinen in den Akten des Mannes auf. Nun stand er wegen des „Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung“ vor einem Geschworenengericht am Landesgericht.
In Handschellen direkt aus der U-Haft vorgeführt, bekannte sich der zweifache Familienvater in allen Punkten „schuldig“.
„Wie ist es dazu gekommen, dass Sie sich im Februar am rechten Oberarm ein fünf Zentimeter großes Hakenkreuz tätowiert haben?“, fragte die Richterin. „Ich habe eine Dokumentation über Hitler gesehen. Seine Persönlichkeit hat mich fasziniert. Da dachte ich, dass das lustig ist. Außerdem hatte ich Drogen genommen und war alkoholisiert.“
"Weil ich deppert bin" & "Mauthausen aufmachen"
Die Vorsitzende setzte nach: „Zwei Monate später folgte am rechten Unterarm eine SS-Rune. Was war der Grund?“ – „Da habe ich eine Dokumentation über die SS gesehen und mir gedacht, dass das zum Hakenkreuz dazu passt. Ich fand das auch irgendwie lustig.“ Und weiter: „Ich habe mir beide Tattoos selber gestochen. Weil ich deppert bin.“

Nach längerer Beratung fällten die acht Geschworenen einstimmig das bereits rechtskräftige Urteil: „schuldig in allen Anklagepunkten“.
Den Vorhalt, dass andere Personen diese verbotenen Symbole sehen konnten, wie seine Bewährungshelferin, die ihn im T-Shirt am Hauptplatz in Oberwart entdeckt hatte, bestritt der 27-Jährige nicht. Darauf folgte eine Standpauke des Drei-Richterinnen-Senats.
Der zweifache Familienvater, dessen aktuelle Lebensgefährtin mit Zwillingen schwanger ist, stritt auch nicht ab, im Verhör vor der Polizei gesagt zu haben: „Für alle Leute, die in unser Land kommen und nichts arbeiten wollen, gehört Mauthausen wieder aufgemacht.“
Dazu merkte er vor dem Geschworenengericht an: „Ich habe grundsätzlich nichts gegen Ausländer. Allerdings sage ich oft spontan, was ich denke, das ist aber nicht immer gut.“ Weitere mahnende Worte der Richterinnen folgten. Dann erklärte der Angeklagte: „Ich habe mir bereits im Gefängnis beide Tattoos überstochen.“ Und zeigte zum Beweis seinen rechten Arm.
Zusätzlich zu diesen NS-Wiederbetätigungsvorwürfen hatte ihn die Staatsanwältin der Einfuhr von 440 Gramm „psychoaktiver Substanzen“ beschuldigt, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden. Der Südburgenländer dazu: „Ja, ich habe das Spice (eine synthetische Droge, Anm.) im Darknet aus Holland bestellt und wollte es verkaufen.“
Der Mann leugnete – trotz Waffenverbots – auch nicht den Besitz eines Samuraischwerts, einer Machete, eines Säbels, eines Ritterschwerts und eines Butterflymessers. Die Erklärung: „Für mich waren das nur Dekorationsgegenstände, die ich großteils auf einem Flohmarkt gekauft habe.“
Nach längerer Beratung fällten die acht Geschworenen einstimmig das bereits rechtskräftige Urteil: „schuldig in allen Anklagepunkten“.
Die Strafe: 18 Monate Haft sowie zusätzlich drei Monate und 20 Tage Gefängnis aus vorherigen Urteilen, die von bedingt in unbedingt umgewandelt wurden.
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