Osterfeuer im Burgenland: Was erlaubt ist - und was nicht

Osterfeuer gehören zur Brauchtumspflege. Dabei gelten strenge Regeln - wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Geldstrafen.
Ein großes Lagerfeuer brennt in der Dunkelheit.

Das traditionelle Osterfeuer gehört für viele Menschen im Burgenland einfach zum bevorstehenden Fest dazu. Meist werden sie von Jugendorganisationen geplant, oft mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr

So beispielsweise auch in Jois, wo die Joiser Jugend am kommenden Samstag im Anschluss an die Auferstehungsmesse ein großes Feuer entzünden will (circa um 21.30 Uhr am Pfarrgelände hinter der Herz-Jesu Kirche).

Die Joiser Jugend hat die Burgenländische Verbrennungs-Ausnahme-Verordnung bestimmt schon genau studiert - sie regelt, welche Vorschriften beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern gelten.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Erlaubt sind Osterfeuer in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag oder von Karsamstag auf Ostersonntag (3. bis 5. April), alternativ auch an den Wochenenden davor oder danach. Das letzte Osterfeuer kann heuer demnach am 12. April legal abgebrannt werden. Bei schlechten Luftwerten kann das Abbrennen kurzfristig untersagt werden.
  • Es dürfen ausschließlich trockene, unbehandelte biogene Materialien verbrannt werden. Lackiertes Holz, Abfälle oder Müll sind laut den Vorgaben nicht zulässig.
  • Während des gesamten Abbrennens muss eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein.
  • Die Windgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.
  • Ein Mindestabstand von 25 Metern zu Gebäuden ist einzuhalten.
Anja Haider-Wallner, Landeshauptmann-Stellvertreterin im Burgenland, spricht sich für verantwortungsvolles Handeln bei Osterfeuern aus.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner Wallner appelliert an Bürgerinnen und Bürger, die Vorschriften bei Osterfeuern einzuhalten.

Die Landesregierung betont, dass das Brauchtum nicht zweckentfremdet werden darf: Osterfeuer seien keine Gelegenheit zur illegalen Müllentsorgung. Vielmehr gehe es um das bewusste Pflegen einer jahrhundertealten Tradition – im Einklang mit Natur und Mitmenschen. 

Hohe Geldstrafen bei Verstößen

Unsachgemäß entzündete Feuer können erhebliche Mengen an Feinstaub freisetzen. Studien zeigen, dass das Verbrennen von feuchtem Holz oder Abfällen deutlich höhere Schadstoffbelastungen verursacht – mitunter ein Vielfaches dessen, was im Straßenverkehr entsteht. Bei Verstößen sind Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro möglich.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne) appelliert an alle Veranstalter, die Vorschriften einzuhalten: "Das Osterfeuer gehört für viele einfach dazu – aber es ist wichtig, dass wir dabei verantwortungsvoll handeln. Wenn sich alle an die Regeln halten, schützen wir unsere Umwelt, unsere Gesundheit und sorgen gemeinsam dafür, dass dieses schöne Brauchtum auch in Zukunft sicher stattfinden kann."

Weitere Informationen zu den Vorschriften bei Brauchtumsfeuern gibt es auf burgenland.at

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