Nickelsdorf: Polizei entdeckt 140 Mängel bei Lkw-Kontrolle

Der Einstieg eines Transporters ist stark verrostet, der Innenraum wirkt abgenutzt und es liegen Müll und Becher herum.
Ein Tiertransporter mit Hunden und Katzen wies Hygienemängel auf, mehreren Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt.

Bei einer Schwerverkehrskontrolle am Grenzübergang Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) haben Beamtinnen und Beamte der Landesverkehrsabteilungen Burgenland und Wien am 19. Dezember 2025 insgesamt 57 Lkw überprüft.

Dabei kamen zahlreiche Verstöße ans Licht:

  • Insgesamt wurden 140 schwerwiegende Mängel festgestellt.
  • Elf Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt, 33 Sicherheitsleistungen wurden eingehoben.
  • Zusätzlich erstattete die Polizei 25 Anzeigen wegen Überladung, 10 wegen Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten sowie
  • 6 Anzeigen nach dem Tiertransportgesetz.

Ein polnischer Klein-Lkw mit mehreren Insassen wies derart gravierende technische Mängel auf, dass die Weiterfahrt vor Ort untersagt und sowohl Kennzeichentafeln als auch Zulassungsschein abgenommen wurden. Zudem lagen mehrere Verstöße gegen die Ladungssicherung vor.

Ein Hund mit stark verfilztem und verschmutztem Fell wird von einer Person mit blauen Handschuhen gepflegt.

Von überladenen Lkw bis zu Tiertransporten mit hygienischen Mängeln – bei einer Kontrolle in Nickelsdorf stieß die Polizei auf massive Verstöße.

In einem deutschen Transporter, gelenkt von einem rumänischen Staatsbürger, wurden 42 Hunde und 6 Katzen befördert, die für Tierschutzorganisationen in Österreich und Deutschland bestimmt waren. Die amtstierärztliche Kontrolle ergab erhebliche Mängel: Die Transportboxen boten den Hunden teilweise zu wenig Platz, wodurch ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt war. Außerdem zeigten die Tiere Hygienemängel wie verschmutztes und verfilztes Fell.

Für die sechs Katzen lagen keine Veterinärbescheinigungen vor. Die Einreise nach Österreich wurde daher untersagt, die Tiere mussten nach Ungarn zurückgebracht werden.

Um die Belastung für die Hunde zu minimieren, erlaubte die Behörde die Weiterfahrt nach Deutschland, da die Entfernung zu den Zielorten kürzer war als eine Rückführung zum Abfahrtsort.

Gegen das verantwortliche Transportunternehmen wurden entsprechende Anzeigen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht.

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