Missbrauchsprozess in Eisenstadt: Stiefvater vor Gericht

Anwältin Ina-Christin Stiglitz vertritt den Angeklagten.
Die Anschuldigungen gegen den mutmaßlichen Täter, dem in dieser Woche der Prozess gemacht wird, sind widerlich und unbegreiflich. „Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs einer unmündigen Person“ wird dem Mann vorgeworfen.
Aufgelistet sind zahlreiche Übergriffe im Zeitraum von zwei Jahren. Seitens der Anklagebehörde heißt es, der Mann habe seine Stieftochter als „bloßes Objekt sexueller Willkür“ angesehen.
Polizeierhebungen zufolge lernte das spätere Opfer im Alter von acht Jahren den neuen Freund seiner Mutter kennen. Schnell wohnte man als Familie in einem Haus im Burgenland. Von Beginn an war das Verhältnis zwischen dem Mädchen und dem Mann angespannt und konfliktreich. Die Volksschülerin selbst sprach von einer Art „Hassliebe“.
Zum ersten Missbrauch soll es 2023 gekommen sein, als die damals Zwölfjährige mit ihrem Stiefvater alleine war. Sie hatte ihn angebettelt, ihr Handyverbot aufzuheben. Der Mann zeigte sich nicht abgeneigt, forderte für seine Großzügigkeit aber eine Gegenleistung.
Um klarzumachen, was er meinte, soll er dem Mädchen eine Pornosequenz auf seinem Mobiltelefon gezeigt haben. Danach soll es zu Dutzenden Übergriffen gekommen sein – alle im Wohnhaus, einmal in der Parkgarage in Wien.
Erst im Frühjahr 2025 endete diese Missbrauchsserie, da erzählte die mittlerweile 14-Jährige ihrer Oma von den Vorfällen. Kurz darauf landete der Verdächtige in U-Haft.
Wer ist der Täter?
Doch wer ist dieser mutmaßliche Täter, der laut Kriminalisten seiner Stieftochter ab Herbst 2024 auch sogenannte „Poppers“ verabreicht hat, um sie mit dieser Droge zu enthemmen und sexuell zu stimulieren? Es handelt sich um einen Österreicher mit afghanischen Wurzeln, Ende 30, abgeschlossener Facharbeiter-Meisterprüfung und einem Monatseinkommen von rund 3.000 Euro. Der Mann ist Besitzer eines Hauses im Burgenland und bislang unbescholten, hat also keine Vorstrafen.
Bis dato bestreitet er jegliche Vorwürfe und verantwortet sich nicht geständig. „Ich bin von der Schuldlosigkeit meines Mandanten überzeugt“, sagt auch seine Anwältin Ina-Christin Stiglitz. „Weil ich meinem Mandanten glaube, werde ich mit allen Mitteln um einen Freispruch kämpfen.“ Fakt ist, dass Aussage gegen Aussage steht, sich die Anklage rein auf die Schilderungen des Opfers stützt und, wie in solchen Fällen üblich, es keine weiteren Zeugen gibt.
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