Mildes Urteil nach Missbrauch von Ex-Freundin

Der Angeklagte und seine Vertreter im Landesgericht.
Von Gernot Heigl
Ein Mädchen wurde im Tiefschlaf von einem 17-jährigen Burgenländer sexuell missbraucht. Der Bursche gestand die Tat. Der Vorwurf der Staatsanwältin gegen den Beschuldigten: das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person.
„Im November 2024 hat er in einem Frauenhaus seine Freundin und gleichzeitig die Mutter des gemeinsamen einjährigen Kindes besucht. Beide Elternteile sind noch nicht volljährig und waren zu diesem Zeitpunkt auch kein Paar mehr.“
Vorfall im Tiefschlaf
Weiters führte die Anklägerin am Beginn der Verhandlung aus: „Den Tag verbrachte man freundschaftlich mit Einkaufen, Kochen, Essen. Bis dahin also ein normaler Alltag. Dann jedoch, als die Mutter das Kind ins Bett gebracht hatte und dabei selbst völlig übermüdet eingeschlafen war, kam es im Tiefschlaf zu dem Vorfall. Zuerst entkleidete der Jugendliche sein regungs- und wehrloses Opfer, ehe …“
Drei Jahre Probezeit
Der 17-jährige Burgenländer, aktuell in einer AMS-Ausbildung, bekannte sich zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs schuldig. Nach Ausschluss der Öffentlichkeit und einer mehrstündigen Verhandlung fällte der Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt einen Schuldspruch laut Anklage.
Seitens der Richterinnen ließ man aber Milde walten und sprach vorerst noch keine Strafe aus, sondern verhängte lediglich eine Probezeit von drei Jahren. Heißt: Wenn der Bursche innerhalb dieses Zeitraums keine weiteren Taten begeht, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Unabhängig davon muss der Bursch aber eine Männerberatung besuchen.
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